21.05.2012 17:35 Uhr in Medien & Presse von dapd nachrichtenagentur

Nach Gerichtsurteil: dapd kann Belieferung des Auswärtigen Amtes starten

Kurzfassung: (ddp direct) Berlin, 21. Mai 2012. Die dapd nachrichtenagentur begrüßt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.5.2012, mit der die Vergabe eines Auftrags des Auswärtigen Amtes an dapd auch in letzter Instanz genehmigt wurde.

Das Urteil zeigt: Auch bei Nachrichtenagenturen darf der Wettbewerb der Ideen und Konzepte nicht mehr zum Schaden der Steuerzahler umgangen werden, sagte Dr. Martin Vorderwülbecke, Vorstandsvorsitzender der dapd media holding AG. Das Auswärtige Amt ...
[dapd nachrichtenagentur - 21.05.2012] (ddp direct) Berlin, 21. Mai 2012. Die dapd nachrichtenagentur begrüßt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.5.2012, mit der die Vergabe eines Auftrags des Auswärtigen Amtes an dapd auch in letzter Instanz genehmigt wurde.

Das Urteil zeigt: Auch bei Nachrichtenagenturen darf der Wettbewerb der Ideen und Konzepte nicht mehr zum Schaden der Steuerzahler umgangen werden, sagte Dr. Martin Vorderwülbecke, Vorstandsvorsitzender der dapd media holding AG. Das Auswärtige Amt hatte ein modernes Informations-Angebot für den diplomatischen Dienst eingefordert und erhalten. Jetzt werden wir mit viel Energie liefern, um das Deutschlandbild im Ausland zeitgemäß und vielfältig darzustellen. Die Belieferung wird wohl im Juni beginnen.

dapd wird Nachrichten aus und über Deutschland für ein internationales Publikum produzieren in acht verschiedenen Sprachen. Die Meldungen aus den Ressorts Politik, Wirtschaft, Kultur, Vermischtes und Sport werden dem Auswärtigen Amt und den deutschen Auslandsvertretungen zur Verfügung gestellt.

Bis Ende 2010 hatte das Auswärtige Amt Nachrichten für das Deutschlandbild im Ausland von der Nachrichtenagentur dpa bezogen - und zwar ohne Ausschreibungsverfahren. Der Bundesrechnungshof hatte dieses Verfahren und die Höhe der vereinbarten Gegenleistung gerügt. Daraufhin hatte es für den vorliegenden Auftrag erstmals ein öffentliches Ausschreibungsverfahren gegeben, bei dem dapd unter drei Bewerbern den Zuschlag erhielt. Die dpa hatte den dritten Platz erreicht.

Dagegen hatte sich dpa gewandt und die Bundesregierung verklagt. Die Agentur verlangte, der Zuschlag müsse ihr erteilt werden. Als Begründung führte sie u.a. an, dapd sei zu günstig. Dieser Begründung war bereits die Erste Vergabekammer des Bundes nicht gefolgt und hatte den Antrag abgelehnt. Diese Auffassung hat jetzt auch das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil bestätigt.



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