03.06.2011 13:25 Uhr in Medien & Presse von Presseanfragen.com

Wartezeit bei einer privaten Krankenversicherung

Wenn man von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln möchte, so muss man zwingend die Wartezeiten berücksichtigen.
Kurzfassung: Dazu sollte man den Ablauf des Wechsels so legen, dass kein Zeitraum entsteht, in dem kein Versicherungsschutz vorliegt und sollte daher nahtlos erfolgen.
[Presseanfragen.com - 03.06.2011] Diese Wartezeiten sind definierte Zeitfenster am Anfang jeder Laufzeit der Versicherung und regeln, dass ein Leistungsanspruch erst nach Ablauf dieses Zeitfensters erfolgen kann. Dabei unterscheidet man in der Regel von dem technischen Beginn eines Vertrages und dem materiellen Start des Vertrages. Der technische Beginn ist dabei das Datum das den vertraglichen Beginn darstellt und der materielle Beginn ist der Zeitpunkt, ab dem Leistungen erfolgen. Der Tag der Vertragsunterzeichnung markiert ferner den formellen Beginn.

Diese Wartezeiten können sowohl bei einem Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private entstehen, als auch bei keiner bestehenden Vorversicherung. Die Ausnahmen bildet auch hier der Basistarif, bei dem es, unabhängig von Vorerkrankungen, keine Wartezeit gibt. Wer bisher einen Versicherungsschutz hatte, der nahtlos war, der hat auch weiter den vollen Schutz in der gesamten Bandbreite der tariflichen Leistungen. Bei sehr vielen Versicherungsgesellschaften gibt auch eine so genannte Zahnstaffel. In dieser wird geregelt, dass in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr als die vertraglich verankerten Höchstbeträge für ein zahnärztliche Behandlung oder gar Zahnersatz überschritten werden dürfen.

Damit Wartezeiten am besten gar nicht auftreten, wird immer empfohlen, vor einer Kündigung der bestehenden Krankenversicherung zuerst die Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung abzuwarten. Erst wenn man diese in den Händen hat, sollte die alte Versicherung gekündigt werden. Treten während einer Wartezeit Krankheiten auf, so hat man keinerlei Ansprüche auf irgendeine Art der Erstattung von Kosten. Gerade bei zahnärztlichen Behandlungen oder gar stationären Behandlungen kann dies zu einem sehr hohen finanziellen Verlust führen. Eine Ausnahme bildet hier die notwendige Behandlung in Folge eines Unfalls, sofern hier die Kosten nicht durch eine vorhandene Unfallversicherung abgedeckt werden.
www.presseanfragen.com/23050-private-krankenversicherung-im-vergleich.html

Weitere Angaben zu Unternehmen:

Presseanfragen.com
Geschäftsführer: Torsten Stieler
Hauptstr. 13
09235 Burkhardtsdorf
Tel: 03721/286977
Fax: 03212/1334917
E-Mail: info@presseanfragen.com
Internet: www.presseanfragen.com
Weitere Informationen
Presseanfragen.com
Herzlich Willkommen bei Presseanfragen.com
Presseanfragen.com, Herr Torsten Stieler
Hauptstr. 13, 09235 Burkhardtsdorf, Deutschland
Tel.: 03721/286977; http://www.presseanfragen.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr Torsten Stieler

Presseanfragen.com
Hauptstr. 13
09235 Burkhardtsdorf
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
03721/286977
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/15090

https://www.prmaximus.de/pressefach/presseanfragen.com-pressefach.html
Die Pressemeldung "Wartezeit bei einer privaten Krankenversicherung" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Wartezeit bei einer privaten Krankenversicherung" ist Presseanfragen.com, vertreten durch Torsten Stieler.