Gemeindeparlament verklagt Gemeindevorstand in Südhessen

Kuriose Organklage in Südhessen
Kurzfassung: In der Kommune Roßdorf, 8 km östlich von Darmstadt im Landkreis Darmstadt-Dieburg gelegen, hat die Gemeindevertretung gegen den Gemeindevorstand Klage eingereicht. Auslöser war, dass binnen eines Jahres immer noch keine hessenweite Ausschreibung zum Bau von zwei weiteren Windkraftanlangen erfolgt ist. Dabei lautet der Beschluss, dass dies unverzüglich, also ohne schuldhafte Verzögerung durch den Gemeindevorstand zu erfolgen habe.
Gemeindeparlament verklagt Gemeindevorstand in Südhessen Rathaus in Roßdorf, Ort der Verzögerung von Beschlüssen der Gemeindevertretung
[Roßdorfer Energie-Gemeinschaft e.V. - 05.09.2025] Seit Dezember 2015 drehen bereits zwei Windräder auf dem Tannenkopf ihre Runden und bescheren der Gemeindekasse jährlich rund 70.000 EUR an Pacht und Ertragsbeteiligung. Die beiden weiteren und deutlich leistungsstärkeren Windräder versprechen eine Größenordnung von weiteren 200.000 EUR jährlichen Einnahmen, aber auch rechnerisch eine komplette Stromversorgung von Roßdorf aus Wind, Sonne und Biomasse auf dem Gemeindegebiet ohne gemeindliche Investitionen. Gefordert ist auch eine deutliche Bürgerbeteiligung.
In Hessen ist die von den Wahlberechtigten gewählte Gemeindevertretung das oberste kommunale Organ der Gemeinde (in den Städten führt sie die Bezeichnung Stadtverordnetenversammlung); sie besteht aus den Gemeindevertretern (die in den Städten als Stadtverordnete bezeichnet werden). Sie beschließt über die Angelegenheiten der Gemeinde und wird umgangssprachlich auch Gemeindeparlament genannt. Ferner überwacht sie die "gesamte Verwaltung". Die "laufende Verwaltung" führt dagegen der Gemeindevorstand (in den Städten führt er die Bezeichnung Magistrat). Beide Organe sind Kollegialorgane (Magistratsverfassung).
Alle anderen Länder Deutschlands (außer der Kommunalverfassung von Bremerhaven) orientieren sich - spätestens seit den Kommunalverfassungsreformen der 1990er Jahre - an dem Modell der süddeutschen Ratsverfassung mit einem (kollegialen) Gemeinderat und dem "monokratischen" Bürgermeister. Diese kommunalverfassungsrechtlich herausgehobene "Organ"-Stellung haben die Bürgermeister; die Verfassung bezeichnet sie jedoch als "Leiter der Gemeinden oder Gemeindeverbände". Rechtsgrundlage für die unechte Magistratsverfassung ist die Hessische Gemeindeordnung.
Aber nicht nur dieser Beschluss der Gemeindevertretung zur Windkraft ist unerledigt, 21 weitere warten auf die Abarbeitung. Und an Personalengpässen innerhalb der Gemeindeverwaltung scheint es nicht zu liegen, denn eine Personalverstärkung hat der Bürgermeister bisher nicht beantragt.
Im Mai 2022 hatte die eher kleine CDU-Fraktion den Antrag eingebracht, Potenziale zur Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf der Gemarkung der Gemeinde Roßdorf zu prüfen. Der Beschluss war einstimmig, passiert ist seitens des Gemeindevorstands allerdings nichts. Es folgten weitere, immer mehr konkretisierte Beschlüsse im Dezember 2023 und Juni 2024. Mit dem Beschluss vom Juni 2024 wurde auch ein Kriterienkatalog beschlossen, der die Grundlage zur Auswahl des Projektierers bildet.
Im Nachgang zum Beschluss vom Juni 2024 wurden 3 Vertreter der windkraft-kritischen WiR aus ihrem Verein ausgeschlossen. Da diese auch in der Gemeindevertretung tätig waren, haben sie sich abgespalten und eine eigene Fraktion DIE IGEL gegründet.
Die Ausschreibung war über die Hessische Ausschreibungsdatenbank (HAD) unverzüglich, aber spätestens drei Monate nach Genehmigung des Haushalts für 2024 durchzuführen. Gegen diesen Beschluss hat der Bürgermeister Widerspruch eingelegt, der im Juli 2024 in einer Sondersitzung ausgeräumt wurde.
Die Fraktion B90 /DIE GRÜNEN haben mehrfach versucht, mit Anfragen im Parlament den Sachstand zu ergründen. Bisher ist keine Ausschreibung erfolgt. Stattdessen hat Bürgermeister Zimmermann Kontakte zu Institutionen aufgenommen, die erst nach einer Ausschreibung relevant sind und vom dann bekannten Projektierer geklärt werden.
Seit April 2025 prüft der lokale Energieverein Roßdorfer Energie-Gemeinschaft e.V. (REG.eV), welche Möglichkeiten den Bau der beiden weiteren großen Windräder beschleunigen und umsetzen könnten. REG e.V. hat einen Rechtsbeistand beauftragt, der dem Verein und Vertretern der Fraktionen die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten erläuterte. Als aussichtsreichster Weg wurde ein Kommunalverfassungsstreit empfohlen. Das ist eine sogenannte Organklage, mit der die Gemeindevertretung als Organ der Gemeinde gegen das weitere Organ, den Gemeindevorstand, klagt, weil die Gemeindevertretung mit der Nicht-Umsetzung des Windradbeschlusses durch den Gemeindevorstand in ihren organschaftlichen Rechten verletzt wird. Die Klage ist gegen den Gemeindevorstand als Gesamtheit zu richten und beim Verwaltungsgericht Darmstadt zu erheben. Daraus resultierte der interfraktionelle Antrag für die Gemeindevertretersitzung am 27.06.2025. Gegenstimmen kamen
nur von den 3 Vertretern der WiR. Bürgermeister Norman Zimmermann (parteilos) ist Mitglied des Vereins WiR e.V., der hier wie eine Partei fungiert und vor ca. einem Jahr die Mitglieder der IGEL-Fraktion aus dem Verein ausgeschlossen hat.
Ein Parlamentarier der CDU meldete sich in der Sitzung zu Wort und sagte: "Ich werde mit Ja stimmen, obwohl ich gegen meine zukünftige Position als Nachrücker im Gemeindevorstand, gegen mich selbst Klage erheben werde." Das verdient Respekt - und zeigt, wie notwendig dieser Schritt war.
Die Klage selbst wurde am 04.08.2025 beim Verwaltungsgericht Darmstadt eingereicht und ist dem Gemeindevorstand zugegangen.
Solange der Bürgermeister die Beschlüsse vom 21.06.bzw. 19.07.2024 nicht umsetzt, verschiebt sich der Bau der Windräder weiter. Der Kommune mit Ihren Bürgern gehen Einnahmen von jährlich bis zu 200.000 EUR verloren. Eine deutliche Erhöhung der regenerativen Stromerzeugung in Roßdorf wird damit weiterhin blockiert.
Weitere Informationen
Roßdorfer Energie-Gemeinschaft e.V.
Der Verein führt den Namen "Roßdorfer Energie-Gemeinschaft e.V. (REG.eV)". Der Verein hat seinen Sitz in Roßdorf und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes. Hierzu zählen Maßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes sowie die Förderung von regenerativen Energien und Energieeinsparung. Dazu gibt es zahlreiche Projekte.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbe-
sondere durch Durchführung von Informa-
tions- und Diskussionsveranstaltungen mit
Schwerpunkt regenerativer Energien und Energieeinsparmaßnahmen.
Der Verein ist überparteilich und überkon-
fessionell tätig und erhielt im Jahr 2022 den Deutschen Solarpreis (Vereine)
Roßdorfer Energie-Gemeinschaft e.V., Herr Claus Nintzel
Wingertstr. 21, 64380 Roßdorf, DE
Tel.: 0615481420; https://www.regev-rossdorf.de
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