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Neurologische Erkrankungen können zu einer Schwerbehinderung führen!
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Viele Betroffene einer neurologischen Erkrankung wie Epilepsie, Parkinson oder Dystonie denken nicht oder erst sehr spät daran, dass ihnen gerade bei einer zunehmenden Einschränkung auch Nachteilsausgleiche nach dem Schwerbehindertenrecht zustehen. ... weiter lesen Quelle
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