Instrumente zahnärztlicher Qualitätsförderung zuverlässig

Kurzfassung: Instrumente zahnärztlicher Qualitätsförderung zuverlässig Die KZBV zur MDK-Behandlungsfehlerstatistik 2014 Anlässlich der Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik 2014 der Medizinischen Dienste ...
[Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) - 20.05.2015] Instrumente zahnärztlicher Qualitätsförderung zuverlässig

Die KZBV zur MDK-Behandlungsfehlerstatistik 2014
Anlässlich der Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik 2014 der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): "Patientensicherheit steht für Zahnärzte stets an erster Stelle. Die messbare Sicherung von Behandlungsqualität wird dabei immer wichtiger. Wie alle niedergelassenen Heilberufe leistet auch die Zahnärzteschaft ihren Beitrag zu einer ausgezeichneten, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Versorgung. Darum sind in Praxen seit langem bewährte Systeme des Qualitätsmanagements und der Fehlervermeidung etabliert. Die im Verhältnis zur Gesamtzahl von jährlich etwa 90 Millionen zahnmedizinischen Behandlungsfällen in der GKV äußerst geringe Quote von 556 bestätigten Fehlern belegt die Zuverlässigkeit dieser qualitätsfördernden Instrumente."
Positive Kultur der Fehlervermeidung
So trage ein bundesweites Netz von Patientenberatungsstellen, das Zweitmeinungsmodell, Qualitätszirkel sowie das gemeinsame Berichts- und Lernsystem von KZBV und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) "CIRS Dent - Jeder Zahn zählt!" aktiv zur Verbesserung der Patientensicherheit bei. Im Rahmen einer positiven Kultur der Fehlervermeidung sollen Zahnärzte über dieses Online-System aus eigenen Erfahrungen mit unerwünschten Ereignissen im Praxisalltag und aus Erfahrungen ihrer Kollegen lernen.
Gutachterwesen als einzelfallbezogene Qualitätssicherung
"Darüber hinaus verfügt die Zahnmedizin mit dem Gutachterwesen über eine einzigartige Form der zielgerichteten und einzelfallbezogenen Sicherung der Behandlungsqualität. Für gesetzlich Krankenversicherte werden Gutachter einvernehmlich von Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen bestellt. Die Gutachter sind unabhängig und entscheiden, ob eine Behandlung qualitativ in Ordnung ist, die Versorgung nachgebessert werden muss oder eine Neuversorgung notwendig ist. Bei einer Beschwerde nach einer Behandlung wird in einem Mängelgutachten die Berechtigung beurteilt. GKV-Patienten, die zahnmedizinische Leistungen in Anspruch genommen haben und damit unzufrieden sind, können zudem Privatgutachten beauftragen", sagte Eßer.
Erfolgreiche Arbeit von Schlichtungsstellen
Im Fall von ernsten Konflikten zwischen Patient und Zahnarzt können Schlichtungsstellen angerufen werden. Diese auf der Basis der Heilberufsgesetze eingerichteten Institutionen sind mit Zahnärzten und Juristen besetzt und arbeiten meist sehr erfolgreich: Etwa 90 Prozent der vorgelegten Fälle werden geschlichtet, nur rund 10 Prozent gehen vor Gericht.
"Mechanismen der Fehlervermeidung fortlaufend verbessern"
"Anspruch und Verpflichtung jedes Zahnarztes ist es, Patienten eine möglichst fehlerfreie und qualitätsgesicherte Versorgung auf Spitzenniveau zu bieten. Allerdings - wo Menschen arbeiten, lassen sich Fehler nie völlig vermeiden. Zentrale Aufgabe des Berufsstandes ist es daher, vorhandene Mechanismen zur Fehlervermeidung fortlaufend zu verbessern und die Wahrscheinlichkeit für Behandlungsfehler weiter zu verringern", betonte Eßer.
Neue Agenda Qualitätsförderung
Bereits im vergangenen Jahr haben KZBV und BZÄK gemeinsam die neue Agenda Qualitätsförderung für die zahnmedizinische Versorgung entwickelt. Das Grundsatzpapier verdeutlicht die Positionen des Berufsstandes in Sachen Qualitätssicherung. Es listet die umfangreichen freiwilligen Aktivitäten und Weiterentwicklungen, erläutert besondere Belange der Zahnmedizin, stellt Bezüge zu gesetzlichen Rahmenbedingungen her und gibt Handlungsempfehlungen.
Der MDS veröffentlicht jedes Jahr eine Statistik der häufigsten Behandlungsfehler auf Grundlage der erstellten Gutachten, wenn sich Versicherte mit einem Behandlungsfehlerverdacht an ihre Krankenkasse gewandt haben.

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