Zahnärzteschaft zur schnellen und unbürokratischen Hilfe für Flüchtlinge bereit

Kurzfassung: Zahnärzteschaft zur schnellen und unbürokratischen Hilfe für Flüchtlinge bereitKlare und flächendeckende Rechtsgrundlagen statt Flickenteppich in der VersorgungDie Zahnärzteschaft ist zu einer s ...
[Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) - 24.09.2015] Zahnärzteschaft zur schnellen und unbürokratischen Hilfe für Flüchtlinge bereit

Klare und flächendeckende Rechtsgrundlagen statt Flickenteppich in der Versorgung
Die Zahnärzteschaft ist zu einer schnellen und unbürokratischen Versorgung der zahlreichen Flüchtlinge in Deutschland bereit. "Angesichts der großen gesamtgesellschaftlichen Herausforderung bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise stehen Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht abseits, sondern packen mit an. Wir werden mit der nötigen Kraftanstrengung den vielen Menschen helfen, die aus oft lebensbedrohlichen Notlagen zu uns geflohen sind", sagte der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer am Donnerstag in Berlin.
"Um aber der Zahnärzteschaft diese schnelle und konkrete Hilfe auch zu ermöglichen, appelliere ich an den Gesetzgeber, dafür klare und flächendeckend gültige Rechtsgrundlagen zu schaffen. Diese müssen den komplexen Anforderungen des Praxisalltags genügen und zugleich für den Behandler eine verlässliche Arbeitsgrundlage für die Versorgung der Flüchtlinge bieten."
Umsetzung eines einheitlichen Leistungskataloges für Asylbewerber
Die KZBV spricht sich in diesem Zusammenhang für eine möglichst bundeseinheitliche, zumindest aber landeseinheitliche Umsetzung eines entsprechenden Leistungskataloges für Patienten aus, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt werden sollen. Für den Bereich der zahnmedizinischen Versorgung sollte dieses Verfahren nach Möglichkeit folgenden Anforderungen Rechnung tragen:
- Der Vertragszahnarzt muss unmittelbar und eindeutig erkennen können, wenn sein Patient auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes behandelt werden soll.
- Soweit sich dieser Leistungsanspruch nach dem Willen des Gesetzgebers von dem Leistungsanspruch eines gesetzlich Krankenversicherten unterscheiden soll, muss für den behandelnden Vertragszahnarzt ein einheitlicher, klar abgegrenzter Katalog von Befund- und Therapiemöglichkeiten definiert werden, der in diesen Fällen Gültigkeit haben soll.
- Vor Beginn der Behandlung muss eindeutig festgelegt sein, welche Behörde oder Institution der Ansprechpartner für die Administration der zahnmedizinischen Versorgung eines Flüchtlings oder Asylbewerbers ist.
Bestehende Regelungen in den Ländern sehr unterschiedlich
Die bestehenden Regelungen in den einzelnen Bundesländern für die zahnmedizinische Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerben sind derzeit sehr unterschiedlich. Sowohl betroffene Patienten, zuständige Ämter, Behörden und Institutionen als auch Zahnärzte und deren Praxisteams wissen häufig nicht, wie die Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen konkret umgesetzt werden soll.
"Der Flickenteppich in der Versorgung muss beseitigt werden!"
"Grundsätzlich hat jeder Zahnarzt die Pflicht, Patienten auf Grundlage der gestellten Diagnose nach bestem Wissen und Gewissen zu behandeln. Dieses Berufsethos wollen Zahnärztinnen und Zahnärzte auch bei der Versorgung von Flüchtlingen unbedingt erfüllen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir ausdrücklich den kurzfristigen Vorstoß des Bundesinnenministeriums, mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz die dafür nötigen rechtlichen Voraussetzungen und Strukturen schaffen zu wollen, etwa im Bereich des Impfschutzes. Der aktuelle Flickenteppich in der Versorgung muss so schnell wie möglich beseitigt werden!", betonte Eßer.
Die Stellungnahme der KZBV zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz kann in Kürze unter www.kzbv.de abgerufen werden.

Ansprechpartner
Kai Fortelka
Pressesprecher
Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030-28 01 79 27
Fax: 030-28 01 79 21
E-Mail: presse@kzbv.de
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