Götzl irritiert über Ankündigung der EZB

Kompetenzwirrwarr zwischen nationaler und europäischer Bankenaufsicht
Kurzfassung: (Mynewsdesk) München, 5. Mai 2015 – Die EZB will sich in den kommenden Monaten auch mit der Aufsicht über die Genossenschaftsbanken in Deutschland beschäftigten. Das hat der Bankenaufseher in der EZB, Jukka Vesala, angekündigt.

Der Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), Stephan Götzl, zeigt sich davon irritiert: „Die Zuständigkeiten zwischen nationaler und europäischer Bankenaufsicht sind klar definiert. Die Aufsicht über die Genossenschaftsbanken obliegt den ...
[Genossenschaftsverband Bayern e.V. - 05.05.2015] (Mynewsdesk) München, 5. Mai 2015 – Die EZB will sich in den kommenden Monaten auch mit der Aufsicht über die Genossenschaftsbanken in Deutschland beschäftigten. Das hat der Bankenaufseher in der EZB, Jukka Vesala, angekündigt.

Der Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), Stephan Götzl, zeigt sich davon irritiert: „Die Zuständigkeiten zwischen nationaler und europäischer Bankenaufsicht sind klar definiert. Die Aufsicht über die Genossenschaftsbanken obliegt den nationalen Aufsehern Bundesbank und Bafin. Ich kann das Ansinnen von Vesala nicht nachvollziehen.“ Nach Götzls Ansicht gibt es keinen Grund, dass die EZB von dieser Aufgabenverteilung abweicht. „Es gibt weder bei den Genossenschaftsbanken in Deutschland konkrete Anlässe noch Defizite bei der nationalen Aufsicht, die es rechtfertigen, dass die EZB jetzt tätig wird. Wenn Vesala nun sein Tätigwerden ankündigt, dann ist das eine reine Willkürentscheidung“, betont der bayerische Genossenschaftspräsident und fügt hinzu: „Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass die EZB versucht, ihre Aufsichtskompetenzen zu Lasten der Volksbanken und Raiffeisenbanken auszuweiten.“

Götzl kann bei seiner Position auf Unterstützung aus der Bundesbank zählen. So hat der für Banken und Finanzaufsicht zuständige Bundesbank-Vorstand Andreas Dombret in einem Beitrag für die aktuelle Ausgabe von „Profil – das bayerische Genossenschaftsblatt“ festgehalten, dass für die genossenschaftlichen Primärbanken weiterhin die nationale Aufsicht zuständig sei. „Und das ist auch richtig und angemessen. So erfordert deren regional orientiertes und riskioaverses Geschäftsmodell nicht zwingend eine europäische Aufsicht, vielmehr können die Besonderheiten dieses Sektors angemessen durch die nationalen Aufseher beaufsichtigt und eingeordnet werden“, so Dombret wörtlich in seinem Beitrag.

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