Bedeutung von Prävention und Früherkennung für die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen

Kurzfassung: Bedeutung von Prävention und Früherkennung für die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und KZBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Wolfgang Eßer besuchen Pflegeei ...
[Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) - 28.04.2015] Bedeutung von Prävention und Früherkennung für die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und KZBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Wolfgang Eßer besuchen Pflegeeinrichtung in München
Berlin/München, 28. April 2015 - Anlässlich des gemeinsamen Besuchs einer Pflegeeinrichtung haben Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer, die Bedeutung von zahnärztlicher Prävention und Früherkennung für die Verbesserung der Mundgesundheit von Pflegebedürftigen betont. Gröhe und Eßer tauschten sich bei dem Besuch des Caritas-Hauses St. Nikolaus in München zudem mit Pflegekräften und Bewohnern der Einrichtung über ihre persönlichen Erfahrungen und Erwartungen an die Politik aus.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Gesunde Zähne tragen ganz wesentlich zum Wohlbefinden bei - in jedem Alter. Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz werden wir die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen deshalb weiter stärken. Neben dem regelmäßigen Zahnarztbesuch in der Pflegeeinrichtung sind präventive Angebote wichtig. Pflegebedürftige haben daher künftig Anspruch auf zahnärztliche Prophylaxeleistungen und individuelle Beratung zur Mund- und Prothesenpflege. Das Caritas-Altenheim St. Nikolaus macht vor, wie Pflege und Prävention erfolgreich ineinandergreifen, um die Zahngesundheit pflegebedürftiger Menschen zu verbessern."
Dr. Wolfgang Eßer: "Die Zahnärzteschaft hat bereits wichtige Impulse gesetzt, um die Situation pflegebedürftiger Menschen in Heimen, aber auch in der ambulanten Versorgung kontinuierlich zu verbessern. Diese Initiativen sind von der Politik aufgegriffen und durch rechtliche Rahmenbedingungen entsprechend begleitet worden, etwa durch die Berücksichtigung eines zahnärztlichen Präventionsmanagements und von Behandlungen unter Narkose im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. Nur mit einer solchen ordnungspolitischen Flankierung kann die Mundgesundheit und damit auch die Lebensqualität der Betroffenen dauerhaft und flächendeckend verbessert werden. Die Zahnärzteschaft will erreichen, dass alle Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu einer bedarfsadäquaten zahnärztlichen Versorgung erhalten."
Seit April 2014 sind bundesweit mehr als 2.000 Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und stationären Pflegeeinrichtungen geschlossen worden. Ziel solcher Übereinkünfte ist eine systematische und perspektivisch angelegte Betreuung von Pflegebedürftigen in Heimen, um Zahnerkrankungen zu vermeiden oder frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Noch vor der Sommerpause will die Bundesregierung das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verabschieden. Darin vorgesehen sind unter anderem auch zusätzliche präventive zahnmedizinische Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. In Deutschland sind derzeit etwa 2,6 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen.
Bereits im Jahr 2010 hatte die Zahnärzteschaft gemeinsam mit der Wissenschaft das Konzept zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen "Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter" vorgelegt. Ziel der darin enthaltenen Empfehlungen ist es, risikogruppenspezifische und bedarfsgerechte Betreuungsangebote sowie präventive und therapeutische Ansätze für den Versorgungsalltag im Sinne des Erhalts der Mundgesundheit aufzuzeigen. Das Konzept kann im Internet abgerufen werden unter www.kzbv.de/mundgesundheit_pflegebeduerftiger.

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