18.03.2015 17:01 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesregierung
Bundeskanzlerin Merkel empfängt den griechischen Ministerpräsidenten Tsipras
Kurzfassung: Bundeskanzlerin Merkel empfängt den griechischen Ministerpräsidenten TsiprasDer Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, teilt mit:Bundeskanzlerin Angela Merkel empfängt am kommenden Montag, ...
[Bundesregierung - 18.03.2015] Bundeskanzlerin Merkel empfängt den griechischen Ministerpräsidenten Tsipras
Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, teilt mit:
Bundeskanzlerin Angela Merkel empfängt am kommenden Montag, den 23. März, um 17:00 Uhr den griechischen Ministerpräsidenten Alexis Tsipras zu seinem Antrittsbesuch mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt.
Direkt im Anschluss an die militärischen Ehren ist ein bilaterales Gespräch vorgesehen. Themen der Unterredung werden bilaterale, europapolitische und internationale Fragen sein.
Ministerpräsident Tsipras folgt einer Einladung der Bundeskanzlerin vom 16. März 2015.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 18 272-0
Telefax: 030 18 10 272-0
Mail: internetpost@bundesregierung.de
URL: http://www.bundesregierung.de/
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Bundeskanzlerin Angela Merkel empfängt am kommenden Montag, den 23. März, um 17:00 Uhr den griechischen Ministerpräsidenten Alexis Tsipras zu seinem Antrittsbesuch mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt.
Direkt im Anschluss an die militärischen Ehren ist ein bilaterales Gespräch vorgesehen. Themen der Unterredung werden bilaterale, europapolitische und internationale Fragen sein.
Ministerpräsident Tsipras folgt einer Einladung der Bundeskanzlerin vom 16. März 2015.
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Das Volk übt die Staatsgewalt in Wahlen aus und hat auch das letzte Wort bei der Kontrolle der wichtigsten Einrichtungen des Staates, den fünf "Verfassungsorganen". Diese sind der Bundestag und der Bundesrat mit gesetzgebenden Aufgaben ("Legislative"), das Bundesverfassungsgericht zur höchsten Rechtsprechung ("Judikative") und schließlich der Bundespräsident und die Bundesregierung, die ausführende Aufgaben übernehmen ("Exekutive"). Die Bundesregierung steuert die politischen und staatlichen Geschäfte. Sie besteht aus dem Bundeskanzler sowie den Bundesministern. Zusammen bilden sie "das Kabinett".
