06.03.2015 14:15 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat

Länder möchten bei Lebensversicherungen effektive Überschussbeteiligung sicherstellen

Kurzfassung: Länder möchten bei Lebensversicherungen effektive Überschussbeteiligung sicherstellenDer Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. März 2015 einer Verordnung zur Rückstellung von Beitragserstattungen ...
[Bundesrat - 06.03.2015] Länder möchten bei Lebensversicherungen effektive Überschussbeteiligung sicherstellen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. März 2015 einer Verordnung zur Rückstellung von Beitragserstattungen in der Lebensversicherung nur mit Auflagen zugestimmt. Er möchte hierdurch den Spielraum für Versicherer erweitern, höhere Ausschüttungen an die Versicherten vornehmen zu können. Zudem wollen die Länder eine effektive Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer sicherstellen. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Vorlage in der gewünschten Form verkündet. Es ist vorgesehen, dass die Verordnung dann am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
Die Vorlage konkretisiert Vorgaben zur Rückstellung von Beitragserstattungen in der Lebensversicherung. Künftig soll die Überschussbeteiligung der Versicherten nicht mehr davon abhängen, ob der Vertrag zum Alt- oder Neubestand des Versicherers gehört. Bereits erworbene individuelle Ansprüche oder Anwartschaften sollen in jedem Fall in voller Höhe erhalten bleiben. Die Verordnung steht im Zusammenhang mit dem SEPA-Begleitgesetz aus dem Jahr 2013.

Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Weitere Informationen
Bundesrat
Bundesrat Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan.Durch den Bundesrat sind die Länder unmittelbar an der Willensbildung des Bundes beteiligt und wirken dadurch in die Politik des Bundes hinein.Andererseits macht sich der Bund durch den Bundesrat die politischen und verwaltungsmäßigen Erfahrungen der Länder zunutze und wirkt mit Zustimmung des Bundesrates durch Gesetze, Rechtsverordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und indirekt durch Regelungen der Europäischen Union in den Bereich der Länder hinein.So ist der Bundesrat die Bundeskammer der Länder, gleichzeitig aber auch die Länderkammer des Bundes. Bei der engen Verflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern - sie ist viel enger als zum Beispiel in den USA - ist eine solche "Mittlerfunktion" besonders wichtig.Der Bundesrat hat dabei die Belange der Länder zu wahren, gleichzeitig aber auch die Bedürfnisse des Gesamtstaates zu beachten.Wer im Bundesrat mitentscheidet, der kann das "Bundesinteresse" nie ohne das "Länderinteresse" und das "Länderinteresse" nie ohne "Bundesinteresse" sehen.Durch das Bundesorgan Bundesrat, das von den Regierungen der Länder gebildet wird, sind die Gliedstaaten also sehr eng in das politische Handeln und Unterlassen des Gesamtstaates einbezogen. Sie sind nicht nur "Befehlsempfänger", sondern sie entscheiden mit.
Bundesrat,
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 01888/9100-0; http://www.bundesrat.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundesrat

10117 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
01888/9100-0
Fax:
01888/9100-198
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/122138

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesrat-pressefach.html
Die Pressemeldung "Länder möchten bei Lebensversicherungen effektive Überschussbeteiligung sicherstellen" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Länder möchten bei Lebensversicherungen effektive Überschussbeteiligung sicherstellen" ist Bundesrat, vertreten durch .