Der EHAP kann starten

Kurzfassung: Der EHAP kann startenOperationelles Programm zur Förderung der am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland von EU-Kommission genehmigtDie EU-Kommission hat das Operationelle Programm des "E ...
[Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - 27.02.2015] Der EHAP kann starten

Operationelles Programm zur Förderung der am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland von EU-Kommission genehmigt
Die EU-Kommission hat das Operationelle Programm des "Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)" für Deutschland am 25. Februar angenommen. Mit einem finanziellen Volumen von insgesamt rd. 92,8 Millionen Euro werden ab September dieses Jahres Projekte in ganz Deutschland gefördert, die sich an besonders benachteiligte Menschen richten. Sie sollen deren soziale Integration verbessern und die Zahl der von Armut gefährdeten Menschen reduzieren.
Damit unterstützt der Fonds in Deutschland das Ziel der EU 2020 Strategie, die Zahl der von Armut bedrohten Menschen zu verringern und jegliche Form von Ausgrenzung und Diskriminierung zu bekämpfen. Ein Schwerpunkt des Fonds ist die Unterstützung der sozialen Eingliederung von besonders benachteiligten Zuwanderer/innen und deren Kindern aus anderen EU-Mitgliedstaaten.
"Viele Kommunen stehen angesichts der wachsenden Zuwanderung aus anderen EU-Staaten vor großen Herausforderungen. Der EHAP hilft ihnen dabei, diese zu meistern", sagte der zuständige Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Jörg Asmussen.
Die Förderquote von 85 Prozent seitens der EU stockt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales um weitere 10 Prozent auf, so dass der Eigenmittelanteil möglicher Projektträger bei fünf Prozent liegt.
Die Angebote, die aus Mitteln des EHAP gefördert werden, richten sich an EU-Zuwanderer/innen in besonders schwierigen Lebenslagen, deren Kinder sowie Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen.
Die Ziele des EHAP sind:
- Verbesserung des Zugangs von besonders benachteiligten EU-Zugewanderten zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems
- Verbesserung des Zugangs von zugewanderten Kindern zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Inklusion
- Verbesserung des Zugangs wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems
Finanziert werden in erster Linie zusätzliche Beratungs- und Orientierungsleistungen auf niedrigschwelliger Ebene. Diese sollen auf bestehenden Strukturen aufbauen und sie in ihrer Wirkung verstärken. Der EHAP erfüllt somit eine Brückenfunktion zwischen bereits bestehenden Angeboten der Beratung und Unterstützung und den Zielgruppen. Es geht darum, Menschen an bestehende Angebote heranzuführen und diese damit in ihrer Wirkung zu verstärken. Rein materielle Unterstützungsleistungen können aus dem EHAP nicht gefördert werden.
So soll zum Beispiel für Kinder von EU-Zuwanderer/innen der Zugang zu bereits bestehenden Angeboten, wie Kindertageseinrichtungen oder pädagogisch begleitete Kindergruppen, verbessert werden. Den Kindern soll damit frühzeitig eine Perspektive auf eine erfolgreiche Bildungslaufbahn eröffnet werden. Dieser Förderbereich wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erarbeitet, damit sich die Angebote des Bundes ergänzen und in ihrer Wirkung verstärken.
Das Interessenbekundungsverfahren für die Projektförderung wird im Mai 2015 starten. Voraussetzung für eine Förderung ist die Zusammenarbeit in Kooperationsverbünden zwischen Kommunen und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege oder anderen gemeinnützigen Trägern. Jeder dieser Kooperationspartner kann Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger sein.
Weitere Informationen finden Sie ab Anfang März auf der EHAP-Webseite unter www.ehap.bmas.de oder schreiben Sie an ehap@bmas.bund.de. Die Förderrichtlinie und die Auswahlkriterien werden im Mai 2015 auf der EHAP-Webseite veröffentlicht.

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