19.12.2014 15:45 Uhr in Gesellschaft & Familie von Kindernothilfe e.V.

Kindernothilfe fordert Fortbestand: Deutsches Institut für Menschenrechte muss bleiben

Kurzfassung: Kindernothilfe fordert Fortbestand: Deutsches Institut für Menschenrechte muss bleibenMit großer Bestürzung hat die Kindernothilfe einen Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Fraktion auf Initiative der Abge ...
[Kindernothilfe e.V. - 19.12.2014] Kindernothilfe fordert Fortbestand: Deutsches Institut für Menschenrechte muss bleiben

Mit großer Bestürzung hat die Kindernothilfe einen Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Fraktion auf Initiative der Abgeordneten Erika Steinbach zur Kenntnis genommen. Der Entwurf sieht de facto die Abschaffung des Deutschen Instituts für Menschenrechte in seiner jetzigen Form vor. "Für die Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland ist das ein Skandal, für den künftigen deutschen Vorsitz im UN-Menschenrechtsrat eine Blamage", macht Katrin Weidemann, Vorstandsvorsitzende der Kindernothilfe, deutlich "Wir fordern die Bundeskanzlerin auf, sich für den Fortbestand des Instituts in seiner jetzigen Form starkzumachen."
Das Deutsche Institut für Menschenrechte dient dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte durch Deutschland im In- und Ausland. Seit Jahren fehlt dem Institut jedoch eine klare gesetzliche Grundlage, die seine Unabhängigkeit auf eine fundierte Basis stellt. Ohne diese Grundlage wird es bei den Vereinten Nationen im März 2015 vom sogenannten "A-Status" herabgestuft und verliert wichtige Einflusskanäle. Justizminister Maas (SPD) legte bereits einen Gesetzesentwurf vor, der die Unabhängigkeit des Instituts langfristig sichern soll.
Diese Bemühungen hat die CDU/CSU-Fraktion nun torpediert. "Durch den neuen Gesetzesentwurf geht der Charakter einer unabhängigen nationalen Menschenrechts-Institution verloren", kritisiert Katrin Weidemann. Als Vorstandsvorsitzende der Kindernothilfe liegen ihr gerade und besonders die Kinderrechte am Herzen. Ab Januar 2015 soll eine Monitoring-Instanz zur UN-Kinderrechtskonvention beim Institut eingerichtet werden. "Verliert das Institut seine Unabhängigkeit, kann auch diese Instanz nicht wirksam arbeiten. Wir fordern die Bundeskanzlerin deshalb auf, sich für den Fortbestand des Instituts und die Schaffung der gesetzlichen Grundlage einzusetzen", so Weidemann.

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