Götzl kritisiert Beschluss des Europäischen Parlaments

Europäische Bankenabgabe
Kurzfassung: (Mynewsdesk) München, 18. Dezember 2014 – Trotz teils heftiger Kritik im Vorfeld hat das Europäische Parlament die Pläne der EU-Kommission zur europäischen Bankenabgabe nicht gestoppt. Bayerns Volksbanken und Raiffeisenbanken haben dafür kein Verständnis. Sie fordern nun vom deutschen Gesetzgeber zumindest die steuerliche Abzugsmöglichkeit der neuen Abgabe, wie sie in vielen anderen EU-Staaten üblich ist.

Die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments hat für die Annahme ...
[Genossenschaftsverband Bayern e.V. - 18.12.2014] (Mynewsdesk) München, 18. Dezember 2014 – Trotz teils heftiger Kritik im Vorfeld hat das Europäische Parlament die Pläne der EU-Kommission zur europäischen Bankenabgabe nicht gestoppt. Bayerns Volksbanken und Raiffeisenbanken haben dafür kein Verständnis. Sie fordern nun vom deutschen Gesetzgeber zumindest die steuerliche Abzugsmöglichkeit der neuen Abgabe, wie sie in vielen anderen EU-Staaten üblich ist.

Die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments hat für die Annahme der Kommissionsvorschläge zur Bankenabgabe gestimmt. Stephan Götzl, der Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), kritisiert das und hält fest: „Die europäische Bankenabgabe belastet die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken unverhältnismäßig." Er wirft dem Europäischen Parlament vor, sich nicht stärker für die Belange der kleinen und mittleren Banken eingesetzt zu haben. Götzl: „Die Finanzkrise haben andere verursacht."

Der GVB hatte in den vergangenen Wochen Nachbesserungen bei der Bankenabgabe gefordert. Unter anderem setzte sich der Verband für die Anhebung der Bemessungsgrenzen bei der pauschalen Beitragsberechnung ein. Unterstützung bekamen die Volksbanken und Raiffeisenbanken dabei von der Bayerischen Staatsregierung, die sich ebenfalls für Korrekturen an den Entwürfen der Kommission ausgesprochen hatte.

Nach Götzls Ansicht ist der deutsche Gesetzgeber gefordert, den Banken die steuerliche Abzugsfähigkeit der Bankenabgabe einzuräumen – so wie es in vielen anderen europäischen Ländern üblich ist. Eine Nicht-Abzugsfähigkeit käme der Durchbrechung des Prinzips der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gleich. „Das widerspricht der Systematik des deutschen Steuerrechts", so Götzl.

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