28.11.2014 10:37 Uhr in Auto & Motorrad von Bundesrat
Schwarzfahren soll teurer werden
Kurzfassung: Schwarzfahren soll teurer werdenDie Länder wollen erreichen, dass das Schwarzfahren teurer wird. Mit ihrem am 28. November 2014 beschlossenen Verordnungsantrag möchten sie das "Bußgeld" für Schwar ...
[Bundesrat - 28.11.2014] Schwarzfahren soll teurer werden
Die Länder wollen erreichen, dass das Schwarzfahren teurer wird. Mit ihrem am 28. November 2014 beschlossenen Verordnungsantrag möchten sie das "Bußgeld" für Schwarzfahren von derzeit 40 auf 60 Euro anheben.
Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass seit der letzten Anpassung vor zwölf Jahren auch die Preise, Löhne und Gehälter sowie die Tarife für die Personenbeförderung gestiegen sind. Die hohe Anzahl von Fahrten ohne gültigen Fahrschein belegten zudem, dass der aktuell geltende Höchstbetrag keine ausreichende Hinderung mehr für Schwarzfahrer darstelle. Auch die Verkehrsministerkonferenz habe sich bereits im April 2013 für eine Anhebung ausgesprochen.
Der Entwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, damit diese die Rechtsverordnung erlässt.
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Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Die Länder wollen erreichen, dass das Schwarzfahren teurer wird. Mit ihrem am 28. November 2014 beschlossenen Verordnungsantrag möchten sie das "Bußgeld" für Schwarzfahren von derzeit 40 auf 60 Euro anheben.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan.Durch den Bundesrat sind die Länder unmittelbar an der Willensbildung des Bundes beteiligt und wirken dadurch in die Politik des Bundes hinein.Andererseits macht sich der Bund durch den Bundesrat die politischen und verwaltungsmäßigen Erfahrungen der Länder zunutze und wirkt mit Zustimmung des Bundesrates durch Gesetze, Rechtsverordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und indirekt durch Regelungen der Europäischen Union in den Bereich der Länder hinein.So ist der Bundesrat die Bundeskammer der Länder, gleichzeitig aber auch die Länderkammer des Bundes. Bei der engen Verflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern - sie ist viel enger als zum Beispiel in den USA - ist eine solche "Mittlerfunktion" besonders wichtig.Der Bundesrat hat dabei die Belange der Länder zu wahren, gleichzeitig aber auch die Bedürfnisse des Gesamtstaates zu beachten.Wer im Bundesrat mitentscheidet, der kann das "Bundesinteresse" nie ohne das "Länderinteresse" und das "Länderinteresse" nie ohne "Bundesinteresse" sehen.Durch das Bundesorgan Bundesrat, das von den Regierungen der Länder gebildet wird, sind die Gliedstaaten also sehr eng in das politische Handeln und Unterlassen des Gesamtstaates einbezogen. Sie sind nicht nur "Befehlsempfänger", sondern sie entscheiden mit.
