10.10.2014 12:30 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat

Missbrauch des Freizügigkeitsrecht in der EU eindämmen

Kurzfassung: Missbrauch des Freizügigkeitsrecht in der EU eindämmenDie Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 10. Oktober 2014 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/E ...
[Bundesrat - 10.10.2014] Missbrauch des Freizügigkeitsrecht in der EU eindämmen

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 10. Oktober 2014 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU beraten. In ihrer Stellungnahme begrüßen sie die Absicht, die Kommunen wegen der besonderen Herausforderungen, die sich aus der Zuwanderung aus anderen Mitgliedstaaten ergeben, im laufenden Jahr um 25 Millionen Euro zu entlasten. Zugleich weist der Bundesrat jedoch darauf hin, dass der im Gesetzentwurf gewählte Weg gerade nicht zu einer gewollten kurzfristigen Entlastung besonders belasteter Kommunen, sondern zu einer gleichmäßigen Entlastung aller Landkreise und Städte führen würde.
Die Länder bemängeln zudem, dass die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden für den Bereich des Taxen- und Mietwagengewerbes bislang unzureichend geregelt ist. Da auch in diesem Gewerbe ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung bestehe, sei die Zusammenarbeit der zuständigen Landes- und Bundesbehörden dringend zu verbessern.
Mit der Vorlage möchte die Bundesregierung Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsrecht der EU eindämmen. Sie betont, dass die Freizügigkeit in der EU eine der wichtigsten Errungenschaften des europäischen Einigungsprozesses ist. Der Missbrauch dieses Rechts durch eine Minderheit sei gleichwohl wirkungsvoll zu unterbinden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt sie daher das Ziel, Fälle von Rechtsmissbrauch durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sowie bei der Inanspruchnahme von Kindergeld zu verhindern und - zum Beispiel durch Wiedereinreiseverbote oder eindeutige Identifikation von Kindergeld-Antragstellern - konsequent zu ahnden.

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