Unfallversicherungsschutz für Freiwillige bei der Ebola-Bekämpfung

Kurzfassung: Unfallversicherungsschutz für Freiwillige bei der Ebola-BekämpfungFreiwillige, die in den Diensten einer Hilfsorganisation stehen und sich für die Ebola-Bekämpfung in Westafrika melden, stehen unt ...
[Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV - 10.10.2014] Unfallversicherungsschutz für Freiwillige bei der Ebola-Bekämpfung

Freiwillige, die in den Diensten einer Hilfsorganisation stehen und sich für die Ebola-Bekämpfung in Westafrika melden, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Der Unfallversicherungsschutz umfasst neben Arbeits- und Wegeunfällen auch eine mögliche Infektion mit dem Ebola-Virus. In diesem Fall übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland und die Heilbehandlung.
"Bei einer Entsendung ins Ausland läuft der Versicherungsschutz über die jeweils entsendende Organisation", erklärt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Zuständig ist die jeweilige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft der Hilfsorganisation. Beamte oder Soldaten sind über den jeweiligen Dienstherren abgesichert.
"Wer extra für einen Auslandseinsatz angestellt wird, sollte Rücksprache mit seinem Arbeitgeber halten", empfiehlt Breuer. Denn auf diese Arbeitsverhältnisse erstreckt sich der gesetzliche Unfallversicherungsschutz im Regelfall nicht. Es sei denn, der zuständige Unfallversicherungsträger bietet eine spezielle Auslandsversicherung an, die der Arbeitgeber dann auch abschließt. Und, so Breuer: "Wer auf eigene Faust reist, ist nicht gesetzlich unfallversichert."
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen machen zudem darauf aufmerksam, dass auch im Fall einer Entsendung die Bestimmungen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gelten. Das heißt, die Gefährdungen für die Beschäftigten müssen beurteilt und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Die Freiwilligen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit in Fragen der Hygiene und der Anwendung persönlicher Schutzausrüstung unterwiesen werden.
Sie haben sich angemeldet, um regelmäßig und kostenfrei Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) per E-Mail zu erhalten.

Herausgeber:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Mittelstraße 51
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763818
E-Mail: newsletter@dguv.de
Internet: http://www.dguv.de
Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung: Allgemeine Informationen zu Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten sowie Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unter
Telefon: 0800 60 50 40 4 und per E-Mail unter info@dguv.de
Weitere Informationen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV,
, 10117 Berlin-Mitte, Deutschland
Tel.: ;
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV

10117 Berlin-Mitte
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/114972

https://www.prmaximus.de/pressefach/deutsche-gesetzliche-unfallversicherung-dguv-pressefach.html
Die Pressemeldung "Unfallversicherungsschutz für Freiwillige bei der Ebola-Bekämpfung" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Unfallversicherungsschutz für Freiwillige bei der Ebola-Bekämpfung" ist Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV, vertreten durch .