Betroffenen von Anfang an in den Prozess einbeziehen

Kurzfassung: Betroffenen von Anfang an in den Prozess einbeziehenDer Beteiligungsprozess zur Reform der Eingliederungshilfe wird ab dieser Woche öffentlich zugänglich dokumentiert.Der Beteiligungsprozess zur Ref ...
[Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - 17.09.2014] Betroffenen von Anfang an in den Prozess einbeziehen

Der Beteiligungsprozess zur Reform der Eingliederungshilfe wird ab dieser Woche öffentlich zugänglich dokumentiert.
Der Beteiligungsprozess zur Reform der Eingliederungshilfe wird ab dieser Woche öffentlich zugänglich dokumentiert. Auf der Internetseite www.gemeinsam-einfach-machen.de werden vom 18. September 2014 an die Arbeitsplanungen und die Ergebnisse öffentlich zugänglich sein. Interessierte können von der Arbeitsgruppe verabschiedete Dokumente abrufen und sich auf der Webseite registrieren, um regelmäßig über aktuelle Veröffentlichungen der "Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz" informiert zu werden. Nach Registrierung erhält jeder Nutzer automatisch eine Mailnachricht, sobald neue Dokumente auf der Seite eingestellt sind.
Nach der konstituierenden Sitzung im Juli tagte die Arbeitsgruppe am heutigen 17. September 2014 in Berlin zum zweiten Mal.
Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin im BMAS:
"Die heutige Sitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz hat einmal mehr gezeigt, dass uns diese Reform nur gelingen wird, wenn wir die Betroffenen von Anfang an in den Prozess einbeziehen. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben heute wichtige Anregungen zur Entwicklung eines modernen Teilhaberechts gegeben. Gerade das Thema einer unabhängigen fachlichen Beratung für die leistungsberechtigten Menschen wurde sehr intensiv diskutiert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird diese Anregungen in seine weiteren Überlegungen selbstverständlich einfließen lassen."

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