05.09.2014 14:45 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat

Bundesratspräsident bei Konferenz der Parlamentspräsidenten in Oslo

Kurzfassung: Bundesratspräsident bei Konferenz der Parlamentspräsidenten in OsloBundesratspräsident Stephan Weil nimmt an der Konferenz der Parlamentspräsidenten der Europarat-Staaten (Europarat-PPK) vom 11. b ...
[Bundesrat - 05.09.2014] Bundesratspräsident bei Konferenz der Parlamentspräsidenten in Oslo

Bundesratspräsident Stephan Weil nimmt an der Konferenz der Parlamentspräsidenten der Europarat-Staaten (Europarat-PPK) vom 11. bis 12. September 2014 in Oslo teil. Er hält dort eine Rede über die Bedeutung von politischer Teilhabe und Vertrauen als Voraussetzungen für die moderne Demokratie. Die Parlamentspräsidenten diskutieren bei ihrem Treffen über veränderte Anforderungen an die Rolle der Parlamente als Vermittler der Interessen des Volkes und neue Herausforderungen für die Demokratie in unserer heutigen Zeit.
Europarat-PPK
Mitglieder der Europarat-PPK sind die Parlamentspräsidenten der 47 Mitgliedstaaten des Europarates sowie die Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und des Europäischen Parlaments. Die Parlamentspräsidenten Kanadas, Israels und Mexikos nehmen als Beobachter an der Konferenz teil.
Die Europarat-PPK findet im zweijährigen Turnus abwechselnd am Sitz des Europarates in Straßburg bzw. in einer europäischen Hauptstadt statt.
Förderung des parlamentarischen Meinungsaustauschs
Der Bundesrat ist sowohl in der Konferenz der Präsidenten der Parlamente der Mitgliedstaaten des Europarates (Europarat-PPK) als auch in der Konferenz der Präsidenten der Parlamente der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments (EU-PPK) vertreten.
Ziel der Parlamentspräsidentenkonferenzen ist es, die Kontakte zwischen den europäischen Parlamenten zu verbessern und den Meinungsaustausch über aktuelle europapolitische Themen zu fördern.

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Bundesrat Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan.Durch den Bundesrat sind die Länder unmittelbar an der Willensbildung des Bundes beteiligt und wirken dadurch in die Politik des Bundes hinein.Andererseits macht sich der Bund durch den Bundesrat die politischen und verwaltungsmäßigen Erfahrungen der Länder zunutze und wirkt mit Zustimmung des Bundesrates durch Gesetze, Rechtsverordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und indirekt durch Regelungen der Europäischen Union in den Bereich der Länder hinein.So ist der Bundesrat die Bundeskammer der Länder, gleichzeitig aber auch die Länderkammer des Bundes. Bei der engen Verflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern - sie ist viel enger als zum Beispiel in den USA - ist eine solche "Mittlerfunktion" besonders wichtig.Der Bundesrat hat dabei die Belange der Länder zu wahren, gleichzeitig aber auch die Bedürfnisse des Gesamtstaates zu beachten.Wer im Bundesrat mitentscheidet, der kann das "Bundesinteresse" nie ohne das "Länderinteresse" und das "Länderinteresse" nie ohne "Bundesinteresse" sehen.Durch das Bundesorgan Bundesrat, das von den Regierungen der Länder gebildet wird, sind die Gliedstaaten also sehr eng in das politische Handeln und Unterlassen des Gesamtstaates einbezogen. Sie sind nicht nur "Befehlsempfänger", sondern sie entscheiden mit.
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