Europäischer Abwicklungsfonds: Götzl warnt vor Bürokratie-Wasserkopf

Kurzfassung: (Mynewsdesk) München, 28. August 2014 – Die Absicht der EU-Kommission, kleine Banken an den Verwaltungskosten des Europäischen Abwicklungsfonds zu beteiligen, empört Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB): „Ich halte es nach wie vor für ein Unding, regionale Institute wie Volksbanken und Raiffeisenbanken an den Verwaltungskosten des Europäischen Abwicklungsfonds zu beteiligen. Der ihm angegliederte Abwicklungsausschuss wird aufgrund seines Auftrags nie für ...
[Genossenschaftsverband Bayern e.V. - 28.08.2014] (Mynewsdesk) München, 28. August 2014 – Die Absicht der EU-Kommission, kleine Banken an den Verwaltungskosten des Europäischen Abwicklungsfonds zu beteiligen, empört Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB): „Ich halte es nach wie vor für ein Unding, regionale Institute wie Volksbanken und Raiffeisenbanken an den Verwaltungskosten des Europäischen Abwicklungsfonds zu beteiligen. Der ihm angegliederte Abwicklungsausschuss wird aufgrund seines Auftrags nie für regional ausgerichtete Kreditgenossenschaften tätig sein.“

Insofern plädiert Götzl für eine Bagatelllösung, die kleinere Banken von der Verwaltungsgebühr befreit, und fordert eine entsprechende Ausgestaltung des Berechnungsschlüssels. In seinen Augen ist deshalb der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission, kleinen Banken die Beiträge zunächst für zwei Jahre zu stunden, kein akzeptabler Vorschlag. Zumal die Kommission für die Stundung Zinsen berechnen will. Götzl: „Ich lehne es ab, dass die Kommission unsere Mitgliedsbanken zu Zwangsschuldnern macht und dann auch noch Zinsen einfordert.“

Götzl tritt dafür ein, die Verwaltungskostenumlage sachgerecht und öffentlich zu kalkulieren. „Wir sind in einer Entscheidungsphase, in der alle Beteiligten sehr genau aufpassen müssen, dass in Brüssel nicht ein weiterer Bürokratie-Wasserkopf entsteht“, so der Präsident der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Er erwarte, dass sich die Verwaltungsstrukturen des Europäischen Abwicklungsfonds an dem unbedingt Notwendigen und nicht am Wunschdenken des einen oder anderen Kommissionsmitarbeiters orientieren. Es gelte ausdrücklich zu berücksichtigen, dass die Abwicklung von Banken die Ausnahme bleibt. Entsprechend seien auch die Verwaltungsstrukturen schlank und kosteneffizient zu gestalten.

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