19.08.2014 10:23 Uhr in Medien & Presse von Stiftung Warentest

Kündigung wegen Eigenbedarfs: Mieter haben kaum eine Chance

Kurzfassung: Kündigung wegen Eigenbedarfs: Mieter haben kaum eine ChanceFür Vermieter wird es immer leichter, auch langjährigen Mietern wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Mieter haben kaum eine Chance, sich dageg ...
[Stiftung Warentest - 19.08.2014] Kündigung wegen Eigenbedarfs: Mieter haben kaum eine Chance

Für Vermieter wird es immer leichter, auch langjährigen Mietern wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Mieter haben kaum eine Chance, sich dagegen zu wehren, denn Gerichte sind häufig auf der Seite des Eigentümers. Widerspruch ist deshalb laut der Zeitschrift Finanztest aber sinnvoll, wenn die Kündigung eine besondere Härte darstellt. Das ist der Fall bei Krankheit, hohem Alter, langer Mietzeit, Schwangerschaft, akutem Prüfungsstress oder wenn Wohnungsnot herrscht und Ersatz nicht zu finden ist. Außerdem kann der Eigenbedarf nur vorgetäuscht sein. Wenn so etwas auffliegt, können Mieter Schadenersatz fordern.
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs haben Gerichte in der Vergangenheit häufig im Sinne des Vermieters entschieden: Es genügt sogar, wenn er die Wohnung, deren Mieter er kündigt, nur zeitweise nutzen will, um dann in der Nähe seiner Tochter zu sein. Anspruch darauf, sein Eigentum selbst zu bewohnen, hat er auch, wenn seine jetzige Wohnung teurer ist als die vermietete, Feuchtigkeitsschäden hat oder er aus gesundheitlichen Gründen weniger Treppen steigen will. Der Vermieter kann auch für enge Angehörige wie getrennt lebende Ehepartner, Groß- und Schwiegereltern und unter bestimmten Umständen auch Nichten und Neffen, Tanten und Onkel, Schwäger und Cousins oder eine Haushaltshilfe Eigenbedarf anmelden. Betroffene Mieter sollten prüfen, ob die angegebenen Gründe stichhaltig sind und sich bei einem Mieterverein beraten lassen.
Der ausführliche Artikel "Kündigung wegen Eigenbedarfs" erscheint in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 20.08.2014 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/eigenbedarf abrufbar.

Stiftung Warentest
Lützowplatz 11-13
10785 Berlin
Deutschland
Telefon: (030) 26 31-0
Telefax: (030) 26 31-27 27
Mail: email@stiftung-warentest.de
URL: http://www.test.de
Weitere Informationen
Stiftung Warentest
Stiftung Warentest Die Stiftung Warentest wurde 1964 auf Beschluss des Deutschen Bundestages gegründet, um dem Verbraucher durch die vergleichenden Tests von Waren und Dienstleistungen eine unabhängige und objektive Unterstützung zu bieten.Wir kaufen – anonym im Handel, nehmen Dienstleistungen verdeckt in Anspruch.Wir testen – mit wissenschaftlichen Methoden in unabhängigen Instituten nach unseren Vorgaben.Wir bewerten – von „sehr gut" bis „mangelhaft", ausschließlich auf Basis der objektivierten Untersuchungsergebnisse.Wir veröffentlichen – anzeigenfrei in unseren Zeitschriften test und Finanztest und im Internet unter www.test.de.Die Testarbeit einmal nachgerechnet: Seit ihrer Gründung hat die Stiftung Warentest in mehr als 5.000 Tests etwa 100.000 Produkte geprüft. Dazu kommen mehr als 2.000 Dienstleistungstests. Die Ergebnisse werden jedes Jahr in rund 8,4 Millionen Heften veröffentlicht. Hier die wichtigsten Zahlen und Fakten des Jahres 2012.
Stiftung Warentest,
, 10785 Berlin, Deutschland
Tel.: (030) 26 31-0; http://www.test.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Stiftung Warentest

10785 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
(030) 26 31-0
Fax:
(030) 26 31-27 27
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/111654

https://www.prmaximus.de/pressefach/stiftung-warentest-pressefach.html
Die Pressemeldung "Kündigung wegen Eigenbedarfs: Mieter haben kaum eine Chance" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Kündigung wegen Eigenbedarfs: Mieter haben kaum eine Chance" ist Stiftung Warentest, vertreten durch .