Markenrecht: Marke stellt beträchtlichen Wert dar

Markenrecht: Marke stellt beträchtlichen Wert dar
Kurzfassung: Eine Marke kann einen beträchtlichen Wert für ein Unternehmen haben. Daher ist es wichtig, die Marke schützen zu lassen. Die Verletzung des Markenrechts kann zu Schadensersatz führen.
Markenrecht: Marke stellt beträchtlichen Wert dar GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 13.08.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Je bekannter eine Marke wird, umso höher wird auch ihr Wert für das Unternehmen - sowohl national als auch international. Damit nicht ungewollt Dritte von dem guten Markennamen profitieren, ist es wichtig, die Marke zu schützen und sie einzutragen. Dabei ist es vorausschauend, den territorialen Wirkungsbereich festzulegen. Grundsätzlich gilt die Marke zunächst innerhalb der Grenzen des Landes, in dem sie ins Markenregister eingetragen ist, als geschützt. Es kann aber auch nötig sein, diesen Schutzbereich über die Grenzen auszudehnen.

Durch eine Marke kann sich ein Unternehmen von den Waren und Dienstleistungen der Mittbewerber abgrenzen. Durch die Eintragung der Marke in das Markenregister ist sie geschützt, d.h. andere dürfen diese Marke nicht für ihre Zwecke benutzen. Wird das Markenrecht verletzt, können Schadensersatzansprüche oder Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Als Marke können grundsätzlich alle Zeichen eingetragen werden, die geeignet sind, die eigenen Waren oder Dienstleistungen von denen der Mitbewerber zu unterscheiden. Das können Wortmarken, Bildmarken, dreidimensionale Marken, Hörmarken oder Kernfadenmarken sein. Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Markeninhaber das alleinige Nutzungsrecht. Allerdings kann Dritten gegenüber ein Nutzungsrecht (Markenlizenz) eingeräumt werden.

Natürlich muss bei der Markenanmeldung darauf geachtet werden, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Daher sollte bei der Anmeldung einer Marke auf die Unterstützung von im Markenrecht kompetenten Rechtsanwälten zurückgegriffen werden. Diese können auch prüfen, ob es zu Markenrechtsverletzungen gekommen ist - auch im Hinblick auf die kontinuierlich neue und teilweise sich widersprechenden Rechtsprechung. Dabei muss auch die Rechtsprechung der internationalen Gerichte beachtet werden. Der finanzielle Schaden bei einer Verletzung des Markenrechts kann enorm sein, daher sollte frühzeitig die Unterstützung von kompetenten Rechtsanwälten in Anspruch genommen werden.

http://www.grprainer.com/Markenrecht.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/111357

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Markenrecht: Marke stellt beträchtlichen Wert dar" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Markenrecht: Marke stellt beträchtlichen Wert dar" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.