SEB ImmoPortfolio Target Return Fund in Auflösung: Anleger können Schadensersatzansprüche prüfen

SEB ImmoPortfolio Target Return Fund in Auflösung: Anleger können Schadensersatzansprüche prüfen
Kurzfassung: Der offene Immobilienfonds SEB ImmoPortfolio Target Return Fund wird seit dem 5. Juni 2014 aufgelöst. Anleger haben aber nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH gute Chancen auf Schadensersatz.
SEB ImmoPortfolio Target Return Fund in Auflösung: Anleger können Schadensersatzansprüche prüfen GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 08.08.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Zwei Jahre nachdem der offene Immobilienfonds SEB ImmoPortfolio Target Return Fund die Anteilsrücknahme ausgesetzt hatte und geschlossen wurde, gab das Fondsmanagement bekannt, dass der Fonds endgültig liquidiert wird. Bis zum 31. Mai 2017 soll der Fonds abgewickelt und die Immobilien verkauft werden. Anleger erhalten in halbjährlichen Abständen Ausschüttungen. Die Höhe der Ausschüttungen ist dabei maßgeblich von den erzielten Verkaufserlösen abhängig. Allerdings müssen die Anleger dabei mit Verlusten rechnen.

Alternativ können die Anleger ihre Fondsanteile auch an der Börse handeln. Allerdings ist auch dabei mit Verlusten zu rechnen. Der Ausweg auf dem Dilemma könnte die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein. Die Chancen sind seit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.) deutlich gestiegen. Der BGH entschied, dass die vermittelnden Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds informieren müssen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter stellt die Aussetzung der Anteilsrücknahme für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase dar. Haben die vermittelnden Banken ihre Kunden darüber nicht ungefragt aufgeklärt, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht. Das gilt auch für Verträge, die bereits vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden.

Grundsätzlich müssen die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden. Das gilt nicht nur für die Aussetzung der Anteilsrücknahme. Liegt eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vor, kann Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Ob die Bank ihre Beratungspflicht tatsächlich verletzt hat, muss immer im Einzelfall festgestellt werden. Dazu können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden kann. Dieser kann ggfs. auch die weiteren notwendigen Schritte einleiten.

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