01.08.2014 12:05 Uhr in Energie & Umwelt von Bundesrat

EEG-Novelle - Reform der Ökostromförderung in Kraft

Kurzfassung: EEG-Novelle - Reform der Ökostromförderung in KraftIntensiv haben Bund und Länder über die EEG-Novelle diskutiert. Seit 1. August 2014 ist sie nun in Kraft. Damit gelten künftig neue Regeln zur F ...
[Bundesrat - 01.08.2014] EEG-Novelle - Reform der Ökostromförderung in Kraft

Intensiv haben Bund und Länder über die EEG-Novelle diskutiert. Seit 1. August 2014 ist sie nun in Kraft. Damit gelten künftig neue Regeln zur Förderung von Ökostrom. Auch die Rabatte für stromintensive Unternehmen bei der Ökostrom-Umlage wurden neu festgelegt. Die Reform soll zudem den Anstieg der Kosten für Stromverbraucher begrenzen.
Es ist eins der wichtigsten Vorhaben der neuen Bundesregierung und beherrschte über viele Wochen die Kommentarspalten der Medien. Einigen galt es als Lackmustest für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Energiewende. Immerhin regieren in sieben Bundesländern Koalitionen unter Beteiligung der Grünen, die im Bundestag die Opposition stellen.
Einigung trotz unterschiedlicher Interessenlagen
Die Interessen der Länder mit Offshore-Windanlagen, Windrädern, Solarindustrie, Biogaserzeugern oder besonders stromintensiven Industrieanlagen können naturgemäß konträr sein. In vielen Verhandlungsrunden und Gipfelgesprächen wurden die unterschiedlichen Positionen ausgetauscht. Recht früh signalisierten die Ministerpräsidenten der Bundeskanzlerin, dass sie grundsätzlich mit der Reform einverstanden sind. Die Detailfragen wurden anschließend zwischen den Fachpolitikern beraten.
Zügiger Abschluss des Verfahrens
Das eigentliche Gesetzgebungsverfahren verlief dann zügig: Am 23. Mai 2014 nahm der Bundesrat erstmals Stellung zu den Regierungsplänen, Ende Juni verabschiedete der Deutsche Bundestag die EEG-Novelle und nur zwei Wochen später, am 11. Juli 2014, billigte der Bundesrat die Bundestagsbeschlüsse und beendete damit das parlamentarische Verfahren. Ende Juli 2014 erfolgte die Verkündung im Bundesgesetzblatt, nachdem der Bundespräsident die Texte unterzeichnet hatte.

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