31.07.2014 15:44 Uhr in Wirtschaft & Finanzen  von Mynewsdesk
   
				Mindestlohntarifvertrag für die Fleischwirtschaft tritt am 1. August 2014 in Kraft
Kurzfassung: (Mynewsdesk) Nachdem der Tarifausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sich im Juni 2014 einstimmig für die Allgemeinverbindlicherklärung des im Januar 2014 abgeschlossenen Mindestlohntarifvertrages ausgesprochen hat, stimmte auch das Bundeskabinett in seiner gestrigen Sitzung zu. Nach der heutigen Bekanntgabe über den Bundesanzeiger kann der Mindestlohntarifvertrag für die Fleischwirtschaft am 1. August 2014 rechtlich verbindlich in Kraft treten. Er hat ...
				
							
				
				[Mynewsdesk - 31.07.2014] (Mynewsdesk) Nachdem der Tarifausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sich im Juni 2014 einstimmig für die Allgemeinverbindlicherklärung des im Januar 2014 abgeschlossenen Mindestlohntarifvertrages ausgesprochen hat, stimmte auch das Bundeskabinett in seiner gestrigen Sitzung zu. Nach der heutigen Bekanntgabe über den Bundesanzeiger kann der Mindestlohntarifvertrag für die Fleischwirtschaft am 1. August 2014 rechtlich verbindlich in Kraft treten. Er hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017.
„Damit haben wir den ambitionierten und langen Weg erfolgreich zu Ende geführt“, so ANG-Präsidentin Brigitte Faust. „Dieser Erfol war nur möglich, weil alle Beteiligten an einem Strang gezogen haben.“ Dieses Gemeinschaftsergebnis begrüßte auch ausdrücklich Staatssekretär Albrecht im Namen von Bundesarbeitsministerin Nahles in einer Besprechung am 24. Juni 2014 im BMAS, in dem ANG-Präsidentin Faust und einige der tarifunterzeichnenden Landesgeschäftsführer die nächsten Schritte diskutierten.
Die Mindestlöhne für die Fleischwirtschaft sind in folgende Stufen brutto pro Stunde gegliedert und einheitlich für Ost und West:
1.08.2014:  7,75 Euro
1.12.2014:  8,00 Euro
1.10.2015:  8,60 Euro
1.12.2016:  8,75 Euro
Ende Mai 2014 war die Aufnahme der Fleischwirtschaft in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfolgt. Dies war die Voraussetzung, um auch Verfahren zum Erlass der Mindestlohnverordnung einzuleiten.
         
Diese Pressemitteilung wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V..
   
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				„Damit haben wir den ambitionierten und langen Weg erfolgreich zu Ende geführt“, so ANG-Präsidentin Brigitte Faust. „Dieser Erfol war nur möglich, weil alle Beteiligten an einem Strang gezogen haben.“ Dieses Gemeinschaftsergebnis begrüßte auch ausdrücklich Staatssekretär Albrecht im Namen von Bundesarbeitsministerin Nahles in einer Besprechung am 24. Juni 2014 im BMAS, in dem ANG-Präsidentin Faust und einige der tarifunterzeichnenden Landesgeschäftsführer die nächsten Schritte diskutierten.
Die Mindestlöhne für die Fleischwirtschaft sind in folgende Stufen brutto pro Stunde gegliedert und einheitlich für Ost und West:
1.08.2014:  7,75 Euro
1.12.2014:  8,00 Euro
1.10.2015:  8,60 Euro
1.12.2016:  8,75 Euro
Ende Mai 2014 war die Aufnahme der Fleischwirtschaft in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfolgt. Dies war die Voraussetzung, um auch Verfahren zum Erlass der Mindestlohnverordnung einzuleiten.
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