HCI Euroliner I: MS Skirner und MS Slidur von Insolvenz bedroht

HCI Euroliner I: MS Skirner und MS Slidur von Insolvenz bedroht
Kurzfassung: Der Dachfonds HCI Euroliner I investierte in die Container-Feederschiffe MS Skirner und MS Slidur. Über beide Schiffsgesellschaften wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
HCI Euroliner I: MS Skirner und MS Slidur von Insolvenz bedroht GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 22.07.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus HCI Capital legte den Dachfonds 2006 auf. Der Fonds investierte das Anlegergeld in die Schiffe MS Skirner und MS Slidur. Für die Anleger verlief diese Investition jedoch nicht wie erhofft. Die Renditen blieben hinter den Prognosen zurück, Ausschüttungen blieben mehrfach aus. Nun könnte es für die Anleger noch dicker kommen. Wie das "fondstelegramm" berichtet, wurde über die Gesellschaften der beiden Schiffe am Amtsgericht Neumünster das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az: 93 IN 41/14 bzw. Az. 93 IN 43/14). Für die Anleger könnte die Insolvenz den Totalverlust ihres investierten Geldes bedeuten.

Die Krise der Schifffahrt setzt sich offenbar unvermindert fort und fordert weitere Opfer. Die betroffenen Anleger müssen sich damit jedoch nicht abfinden. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen und ggfs. die nötigen Schritte einleiten kann.

Schon bei der Anlageberatung ist es bei Schiffsfonds erfahrungsgemäß häufig zu Fehlern gekommen. Dabei wurden die Beteiligungen in vielen Fällen mit Attributen wie sicher und renditestark beworben. Leider ist bei vielen Schiffsfonds genau das Gegenteil eingetreten und die Anleger haben den Schaden. Allerdings hätten sie im Zuge der Anlageberatung auf die enormen Risiken, denen Schiffsfonds ausgesetzt sind, hingewiesen werden müssen. Schließlich besteht sogar das Totalverlust-Risiko. Eine Kapitalanlage mit dem Risiko des Totalverlusts kann aber wohl kaum als sicher gelten. Ist die Risikoaufklärung ausgeblieben, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Das gilt auch, wenn die Banken nicht über die Provisionen, die sie für die Vermittlung erhalten haben, informiert haben. Laut Rechtsprechung des BGH müssen diese so genannten Kick-Backs offengelegt werden, da sie großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können. Außerdem kann überprüft werden, ob die Prospektangaben vollständig und wahrheitsgetreu waren oder vielleicht übertriebene Erwartungen geweckt haben.

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