Steuerhinterziehung: Nur vollständige Selbstanzeige wirkt strafbefreiend

Steuerhinterziehung: Nur vollständige Selbstanzeige wirkt strafbefreiend
Kurzfassung: Wie schwierig es ist, eine Selbstanzeige so zu verfassen, dass sie strafbefreiend wirkt, zeigen die Fälle prominenter Steuersünder. Ist die Selbstanzeige unvollständig, kann eine Haftstrafe drohen.
Steuerhinterziehung: Nur vollständige Selbstanzeige wirkt strafbefreiend GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 23.06.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Aktuell zeigen die Fälle prominenter Steuersünder, dass es schwierig ist, eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung so zu verfassen, dass sie tatsächlich strafbefreiend wirkt. Vor allem muss die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein. Es müssen alle nötigen Unterlagen zu den Steuerangelegenheiten der vergangenen fünf Jahre auf den Tisch gelegt werden. Die Steuersünden nur scheibchenweise zu offenbaren, funktioniert nicht und kann im schlimmsten Fall mit einer Haftstrafe enden.

Dabei ist zu beachten, dass Steuerhinterziehung nicht erst bei Millionenbeträgen beginnt, sondern schon bei kleinen Summen. Allerdings bietet das Steuerrecht die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Diese Möglichkeit wird es auch künftig noch geben, allerdings werden die Regeln voraussichtlich ab Januar 2015 deutlich verschärft. Es wird vermutlich nicht nur höhere Strafzuschläge geben, sondern es müssen auch alle Steuerangelegenheiten der vergangenen zehn Jahre offengelegt werden. Eine schwierige Aufgabe, die von einem Laien alleine oder mit der Hilfe von vorgefertigten Musterformularen nicht zu bewältigen ist. Das Risiko, dass die Selbstanzeige nicht die nötigen Anforderungen erfüllt, ist groß.

Steuersünder, die eine Selbstanzeige stellen wollen, sollten sich daher an einen im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Er weiß, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, welche Unterlagen einzureichen sind und kann die nötigen Schritte unternehmen, damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirkt.

Wer mit Hilfe einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren möchte, sollte allerdings nicht mehr lange damit warten. Denn es werden nicht nur die Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige schwieriger, sondern auch das Risiko, von den Finanzbehörden entdeckt zu werden, steigt durch die zunehmend enge Zusammenarbeit zwischen den deutschen Behörden und den ehemaligen Steueroasen. Ist die Steuerhinterziehung entdeckt, ist es für die Selbstanzeige zu spät.

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/107993

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Steuerhinterziehung: Nur vollständige Selbstanzeige wirkt strafbefreiend" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Steuerhinterziehung: Nur vollständige Selbstanzeige wirkt strafbefreiend" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.