HCI MS Warnow Orca droht die Insolvenz

HCI MS Warnow Orca droht die Insolvenz
Kurzfassung: Am Amtsgericht Hamburg wurde nach Angaben des "fondstelegramms" das vorläufige Insolvenzverfahren über den HCI Schiffsfonds MS Warnow Orca eröffnet (Az. 67g IN 302 / 14).
HCI MS Warnow Orca droht die Insolvenz GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 19.06.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nicht zum ersten Mal befindet sich der HCI Schiffsfonds MS Warnow Orca in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Nach Angaben des "fondstelegramms" wurde bereits im Jahr 2012 ein Sanierungskonzept umgesetzt. Die Anleger sollen zur Rettung des Fonds 400.000 Euro beigesteuert haben. Offenbar hat das nicht gereicht. Nun droht die Insolvenz und die Anleger müssen dann sogar den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.

Allerdings müssen die betroffenen Anleger nicht zwangsläufig auf dem Schaden sitzenbleiben. Sie können sich auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der prüfen kann, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Diese können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Schiffsfonds sind Kapitalanlagen mit dem Risiko des Totalverlusts. Darüber hätten die Anleger in Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung aufgeklärt werden müssen. In vielen Fällen ist dies erfahrungsgemäß aber nicht geschehen. Stattdessen wurde die Beteiligung an einem Schiffsfonds als renditeträchtig und sicher dargestellt.

Darüber hinaus haben die Banken ihre Kunden in vielen Fällen auch nicht über die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben, aufgeklärt. Auch das entspricht nicht dem Wesen einer anleger- und objektgerechten Beratung. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH müssen die vermittelnden Banken ihre Kunden über die Provisionen, so genannte Kick-Backs, aufklären, da diese einen Konflikt zwischen den Interessen der Bank und den Wünschen des Kunden offenbaren können. Möglicherweise wäre es bei Kenntnis der Provisionen erst gar nicht zur Zeichnung der Fondsanteile gekommen. Eine unzureichende Risikoaufklärung kann den Anspruch auf Schadensersatz ebenso begründen wie das Verschweigen der Provisionen.

Da schon bald Verjährung drohen könnte, sollten betroffene Anleger nicht mehr lange mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche warten.

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