13.06.2014 14:59 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesrat

Reform des Lebensversicherungsrechts

Kurzfassung: Reform des LebensversicherungsrechtsDie Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 13. Juni 2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Lebensversicherungsrechts beraten und im Kern keine E ...
[Bundesrat - 13.06.2014] Reform des Lebensversicherungsrechts

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 13. Juni 2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Lebensversicherungsrechts beraten und im Kern keine Einwendungen hiergegen erhoben. Sie sehen aus Transparenzgründen lediglich die Notwendigkeit, den Anwendungsbereich der Regelungen zur Offenlegung der Provisionen der Versicherungsvermittler auszuweiten und grundsätzlich alle gewährten geldwerten Vorteile zu erfassen. Der Bundesrat sieht ansonsten die Gefahr, dass Umgehungstatbestände zulasten der Kunden geschaffen werden.
Die Bundesregierung will Lebensversicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer vor den Folgen der bestehenden Niedrigzinsen schützen. Mit ihrem Gesetzentwurf möchte sie daher die Vorgaben für Lebensversicherungen ändern, um ökonomisch ungerechtfertigte Mittelabflüsse zu verhindern. Hierzu untersagt der Entwurf Ausschüttungen der Versicherungsunternehmen an Aktionäre, solange die Erfüllbarkeit der Garantiezusagen gefährdet ist. Zudem sind die Versicherten künftig mit mindestens 90 Prozent - statt der bisher üblichen 75 Prozent - an den Risikoüberschüssen zu beteiligen. Im Gegenzug wird die Ausschüttung von Bewertungsreserven an die ausscheidenden Versicherten begrenzt, soweit dies zur Sicherung der den Bestandskunden zugesagten Garantien erforderlich ist. Für das Neugeschäft ist ein niedrigerer Garantiezins festgelegt. Er soll zum 1. Januar 2015 von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent sinken.

Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Weitere Informationen
Bundesrat
Bundesrat Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan.Durch den Bundesrat sind die Länder unmittelbar an der Willensbildung des Bundes beteiligt und wirken dadurch in die Politik des Bundes hinein.Andererseits macht sich der Bund durch den Bundesrat die politischen und verwaltungsmäßigen Erfahrungen der Länder zunutze und wirkt mit Zustimmung des Bundesrates durch Gesetze, Rechtsverordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und indirekt durch Regelungen der Europäischen Union in den Bereich der Länder hinein.So ist der Bundesrat die Bundeskammer der Länder, gleichzeitig aber auch die Länderkammer des Bundes. Bei der engen Verflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern - sie ist viel enger als zum Beispiel in den USA - ist eine solche "Mittlerfunktion" besonders wichtig.Der Bundesrat hat dabei die Belange der Länder zu wahren, gleichzeitig aber auch die Bedürfnisse des Gesamtstaates zu beachten.Wer im Bundesrat mitentscheidet, der kann das "Bundesinteresse" nie ohne das "Länderinteresse" und das "Länderinteresse" nie ohne "Bundesinteresse" sehen.Durch das Bundesorgan Bundesrat, das von den Regierungen der Länder gebildet wird, sind die Gliedstaaten also sehr eng in das politische Handeln und Unterlassen des Gesamtstaates einbezogen. Sie sind nicht nur "Befehlsempfänger", sondern sie entscheiden mit.
Bundesrat,
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 01888/9100-0; http://www.bundesrat.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundesrat

10117 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
01888/9100-0
Fax:
01888/9100-198
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/107426

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesrat-pressefach.html
Die Pressemeldung "Reform des Lebensversicherungsrechts" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Reform des Lebensversicherungsrechts" ist Bundesrat, vertreten durch .