PROKON: Insolvenzverwalter prüft Schadensersatzansprüche gegen Firmengründer

PROKON: Insolvenzverwalter prüft Schadensersatzansprüche gegen Firmengründer
Kurzfassung: Der Insolvenzverwalter der Prokon Regenerative Energien GmbH prüft nach Medienberichten Schadenersatzforderungen gegen den Firmengründer.
PROKON: Insolvenzverwalter prüft Schadensersatzansprüche gegen Firmengründer GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 13.06.2014] Auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens produziert Prokon immer wieder Schlagzeilen. In deren Mittelpunkt steht häufig der Firmengründer. Diesem droht nun aber Ärger. Denn nach übereinstimmenden Medienberichten lässt der Insolvenzverwalter jetzt Schadensersatzansprüche gegen ihn prüfen.

Dabei gehe es in erster Linie um unzureichend besicherte Darlehensvergaben, teilt der Insolvenzverwalter mit. Es geht aber auch um ein Flugzeug, das angeblich auf Firmenkosten angeschafft wurde und dann aber in erster Linie privat zum Fallschirmspringen genutzt worden sein soll. Immerhin 1,6 Millionen Euro soll das Flugzeug gekostet haben. Auf mehr als eine halbe Milliarde Euro beziffert der Insolvenzverwalter den Schaden, den die Unternehmensführung des Ex-Chefs bislang verursacht habe. Der Insolvenzplan werde u.a. vorsehen, dass der Firmengründer nicht mehr Gesellschafter von Prokon ist und die von ihm gehaltenen Anteile zu einem großen Teil an die Genussrechte-Inhaber übertragen werden, heißt es weiter in der Mitteilung.

Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:

Die ständigen neuen Schlagzeilen sorgen für weitere Verunsicherung bei den Prokon-Gläubigern, die auch immer wieder vom ehemaligen Firmengründer umworben werden, ihm Vollmachten für die Genussrechte auszustellen. Sie zeigen aber auch wie wichtig die anstehende Gläubigerversammlung am 22. Juli 2014 in Hamburg ist. Denn hier wird der Rahmen für das weitere Vorgehen abgesteckt. Wichtige Weichenstellungen für die Zukunft werden vorgenommen, z.B. wird entschieden, ob ein Insolvenzplan erstellt wird.

Natürlich müssen auch die Forderungen zur Insolvenztabelle demnächst form- und fristgerecht bis zum 15. September 2014 angemeldet werden. Davon betroffen sind alle Forderungen, also auch solche, die noch nicht fällig wären. Im Juli sollen Vordrucke zur Forderungsanmeldung an die Inhaber der Genussrechte verschickt werden.

Zur Wahrung ihrer Interessen können sich die Inhaber der Prokon-Genussrechte an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie bei der Forderungsanmeldung, bei der Gläubigerversammlung und auch im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens unterstützen.

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