Green Planet AG: Offenbar nur ein kleiner Teil der Anlegergelder in Holzplantagen angekommen

Green Planet AG: Offenbar nur ein kleiner Teil der Anlegergelder in Holzplantagen angekommen
Kurzfassung: Ein ökologisches Investment in Teakholz und hohe Renditen versprach die Green Planet AG. Nach Medienberichten soll aber nur ein kleiner Teil der Anlegergelder in den Holzplantagen angekommen sein.
Green Planet AG: Offenbar nur ein kleiner Teil der Anlegergelder in Holzplantagen angekommen GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 05.06.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Investition in Teakholz-Plantagen in Costa Rica klang für ökologisch und nachhaltig orientierte Anleger vielversprechend. Das Konzept der Green Planet AG sah vor, dass mit den Anleger-Geldern Setzlinge erworben werden, die dann in einer Plantage in Costa Rica angepflanzt werden. Die Anleger sollten dann später von den Verkaufserlösen profitieren. Immerhin 15 Millionen Euro sammelte das Unternehmen so bei rund 700 Anlegern ein.

Nun berichten Medien, dass offenbar nur ein geringer Teil der Anlegergelder, zirka 20 Prozent, überhaupt in Costa Rica angekommen sei. Der überwiegende Teil soll in anderen Kanälen verschwunden sein. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. ermittelt inzwischen wegen Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug. Bei einer Razzia wurden die Firmenräume durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. Offenbar steht der Verdacht im Raum, dass es sich um ein ausgeklügeltes Schneeballsystem handelt.

Viele Anleger sind auf Grund dieser Situation verunsichert und fürchten um ihr investiertes Geld. Natürlich gilt auch im Fall der Green Planet AG die Unschuldsvermutung und die weiteren Ermittlungsergebnisse müssen abgewartet werden. Dennoch können sich Anleger zur Wahrung ihrer Ansprüche an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann unter anderem überprüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz bestehen und die nötigen juristischen Schritte einleiten.

So müssen die Angaben im Verkaufsprospekt überprüft werden. Unvollständige, falsche oder irreführende Angaben können den Anspruch auf Schadensersatz auslösen. Möglicherweise waren die Renditeversprechungen von bis zu 13 Prozent von vornherein unrealistisch. Außerdem hätten die Anleger im Beratungsgespräch auf die möglichen Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufmerksam gemacht werden müssen.

Möglicherweise kann auch ein dinglicher Arrest gegen Verantwortliche der Green Planet AG erwirkt werden, um auf sichergestellte Vermögenswerte zugreifen zu können.

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