23.05.2014 16:30 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Public Viewing zur Fußball-WM
Kurzfassung: Public Viewing zur Fußball-WMDie Länder haben am 23. Mai 2014 einer Verordnung über öffentliche Fernsehübertragungen im Freien während der Fußball-WM zugestimmt. Sie sorgt dafür, dass Weltmeis ...
[Bundesrat - 23.05.2014] Public Viewing zur Fußball-WM
Die Länder haben am 23. Mai 2014 einer Verordnung über öffentliche Fernsehübertragungen im Freien während der Fußball-WM zugestimmt.
Sie sorgt dafür, dass Weltmeisterschafts-Fußballspiele aus Brasilien auf Großleinwänden auch nach 22 Uhr - in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht - gezeigt werden dürfen. Sie entspricht weitgehend den für die Fußball-WM 2006 und 2010 erlassenen Verordnungen.
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Die Länder haben am 23. Mai 2014 einer Verordnung über öffentliche Fernsehübertragungen im Freien während der Fußball-WM zugestimmt.
Sie sorgt dafür, dass Weltmeisterschafts-Fußballspiele aus Brasilien auf Großleinwänden auch nach 22 Uhr - in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht - gezeigt werden dürfen. Sie entspricht weitgehend den für die Fußball-WM 2006 und 2010 erlassenen Verordnungen.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan.Durch den Bundesrat sind die Länder unmittelbar an der Willensbildung des Bundes beteiligt und wirken dadurch in die Politik des Bundes hinein.Andererseits macht sich der Bund durch den Bundesrat die politischen und verwaltungsmäßigen Erfahrungen der Länder zunutze und wirkt mit Zustimmung des Bundesrates durch Gesetze, Rechtsverordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und indirekt durch Regelungen der Europäischen Union in den Bereich der Länder hinein.So ist der Bundesrat die Bundeskammer der Länder, gleichzeitig aber auch die Länderkammer des Bundes. Bei der engen Verflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern - sie ist viel enger als zum Beispiel in den USA - ist eine solche "Mittlerfunktion" besonders wichtig.Der Bundesrat hat dabei die Belange der Länder zu wahren, gleichzeitig aber auch die Bedürfnisse des Gesamtstaates zu beachten.Wer im Bundesrat mitentscheidet, der kann das "Bundesinteresse" nie ohne das "Länderinteresse" und das "Länderinteresse" nie ohne "Bundesinteresse" sehen.Durch das Bundesorgan Bundesrat, das von den Regierungen der Länder gebildet wird, sind die Gliedstaaten also sehr eng in das politische Handeln und Unterlassen des Gesamtstaates einbezogen. Sie sind nicht nur "Befehlsempfänger", sondern sie entscheiden mit.
