22 neue Bundesrichte-rinnen und Bundesrichter gewählt

Kurzfassung: 22 neue Bundesrichte-rinnen und Bundesrichter gewähltZu der heutigen Wahl der neuen Bundesrichterinnen und -richter erklärt Bundesjus-tizminister Heiko Maas:"Der Richterwahlausschuss hat in seiner h ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 23.05.2014] 22 neue Bundesrichte-rinnen und Bundesrichter gewählt

Zu der heutigen Wahl der neuen Bundesrichterinnen und -richter erklärt Bundesjus-tizminister Heiko Maas:
"Der Richterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung 22 neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt. Für den Bundesgerichtshof sind neun Richterinnen und Richter, für den Bundesfinanzhof vier Richterinnen und Richter, für das Bundesverwaltungsgericht vier Richterinnen und Richter, für das Bundesarbeitsgericht drei Richterinnen und Richter sowie für das Bundessozialgericht eine Richterin und ein Richter gewählt worden. Ich gratuliere allen Gewählten sehr herzlich."
Die neuen Bundesrichterinnen und -richter sind:
1. Bundesgerichtshof - Gewählt sind neun Richterinnen und Richter für den Bundesgerichthof:
Dr. Louisa Bartel
Dr. Desirée Daubner
Jörn Feddersen
Dr. Burkhard Feilcke
Dr. Alfred Adelbert Göbel
Bettina Limperg
Dagmar Sacher
Dr. Heinrich Schoppmeyer
Renate Wimmer
2. Bundesfinanzhof - Gewählt sind vier Richterinnen und Richter für den Bundesfinanzhof:
Dr. Sabine Haunhorst
Dr. Roland Krüger
Dr. Katja Roth
Dr. Harald Schießl
3. Bundesverwaltungsgericht - Gewählt sind vier Richterinnen und Richter für das Bundesverwaltungsgericht:
Dr. Katharina Harms
Petra Hoock
Dr. Robert Keller
Martin Steinkühler
4. Bundesarbeitsgericht - Gewählt sind drei Richterinnen und Richter für das Bundesarbeitsgericht:
Dr. Ulrike Brune
Dr. Jan-Malte Niemann
Dr. Maren Rennpferdt
5. Bundessozialgericht - Gewählt sind eine Richterin und ein Richter für das Bundessozialgericht:
Dr. Anne Körner
Uwe Sohngen

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Bundesministerium der Justiz (BMJ) Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist in erster Linie Gesetzgebungs- und Beratungsministerium. Es erarbeitet Gesetz- und Verordnungsentwürfe im Bereich seiner Federführung, also im Wesentlichen für das Bürgerliche Recht, das Handels- und Wirtschaftsrecht, das Strafrecht und die Prozessrechte.Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen". Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
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