Steuerhinterziehung: Die Schweiz macht ernst

Steuerhinterziehung: Die Schweiz macht ernst
Kurzfassung: Die Zeiten anonymer Schwarzgeldkonten in der Schweiz dürften bald Vergangenheit sein. Denn die Schweiz forciert eine enge Zusammenarbeit mit der EU und den USA.
Steuerhinterziehung: Die Schweiz macht ernst GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 23.05.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon im Herbst wolle die Schweiz Verhandlungen mit den USA und der EU über die Einführung eines automatischen Informationsaustausches in Steuerangelegenheiten aufnehmen, berichtet das Handelsblatt am 22. Mai. Damit dürfte die Möglichkeit, Schwarzgeld am Fiskus vorbei auf anonymen Konten in der Schweiz zu parken, bald Geschichte sein. Die Eidgenossen werden das Bankgeheimnis offensichtlich kippen.

Wie dieser automatische Informationsaustausch aussehen soll, wird bereits im Juni von der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) beraten, berichtet das Blatt weiter. Die Schweiz hat bereits ihre Kooperationsbereitschaft zugesagt.

Steuerhinterziehern, die ihr Geld in der Schweiz geparkt haben, läuft die Zeit langsam davon. Das Risiko entdeckt zu werden, steigt immer mehr. Der Ausweg ist nach wie vor die strafbefreiende Selbstanzeige. Die Finanzminister der Lände haben bereits signalisiert, dass es diese auch künftig geben soll - allerdings sollen die Regeln Anfang 2015 deutlich verschärft werden.

Daher sollten Steuersünder nach Möglichkeit umgehend eine strafbefreiende Selbstanzeige in Erwägung ziehen, wenn sie in die Steuerehrlichkeit zurückkehren möchten. Allerdings sollten sie dies nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Formulare versuchen: Die Gefahr, dass dabei etwas schiefläuft und die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt, ist groß. Besser ist es, sich an einen im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwalt zu wenden, der weiß, welchen Anforderungen eine Selbstanzeige erfüllen muss, damit sie ihre strafbefreiende Wirkung tatsächlich entfaltet.

Vor allem muss die Selbstanzeige rechtzeitig und vollständig sein. Rechtzeitig heißt, dass die Behörden noch keine Ermittlungen aufgenommen haben dürfen, Vollständigkeit bedeutet, dass alle Steuerangelegenheiten der vergangenen fünf Jahre restlos offengelegt werden müssen.

Ab 2015 müssen voraussichtlich sogar alle Steuersachen der letzten zehn Jahre offengelegt werden. Zudem drohen Geldstrafen. Komplett straffrei bleiben dann voraussichtlich nur noch Steuervergehen mit einer hinterzogenen Summe von bis maximal 25.000 Euro.

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