DWS Immoflex Vermögensmandat: BGH macht Anlegern Hoffnung

DWS Immoflex Vermögensmandat: BGH macht Anlegern Hoffnung
Kurzfassung: Anleger des Dachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat können sich nach einem aktuellen Urteil des BGH berechtigte Hoffnungen machen, doch noch Schadensersatz zu erhalten.
DWS Immoflex Vermögensmandat: BGH macht Anlegern Hoffnung GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 07.05.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Dachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat investierte gut die Hälfte seines Fondsvermögens in offene Immobilienfonds. Dadurch wurde er selbst zum Opfer der großen Krise der offenen Immobilienfonds. Alle Zielfonds, in die der Dachfonds investierte, mussten schließen und befinden sich in Abwicklung. In der Folge setzte auch der DWS Immoflex Vermögensmandat die Anteilsrücknahme aus und wird nun bis April 2018 abgewickelt. Die Anleger erhalten in turnusmäßigen Abständen Ausschüttungen. Dabei müssen sie in der Regel aber mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Mit einem aktuellen Urteil vom 29. April (Az. XI ZR 477/12 u.a.) macht der Bundesgerichtshof betroffenen Anlegern wieder neue Hoffnung, Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Die Karlsruher Richter entschieden, dass Banken bei der Vermittlung von offenen Immobilienfonds die Anleger über das Schließungsrisiko des Fonds ungefragt informieren müssen. Unabhängig davon, ob die Schließung absehbar war oder nicht. Bleibt diese Aufklärung aus, ist die Bank schadensersatzpflichtig.

Das Urteil bezieht sich zwar auf offene Immobilienfonds, lässt sich aber auch auf Dachfonds wie den DWS Immoflex Vermögensmandat übertragen. Die Anleger hätten nicht nur darüber informiert werden müssen, dass offene Immobilienfonds geschlossen werden können, sondern auch der Dachfonds selbst. Hinzu kommen eine ganze Reihe weiterer Risiken, auf die im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätte hingewiesen werden müssen.

Geschädigte Anleger, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen, sollten sich dazu an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank im Zuge der Anlageberatung ihre Aufklärungspflicht verletzt hat.

Auch Anleger, die bereits erfolglos versucht haben, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen, haben durch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs eine neue vielversprechende Chance.

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