Finanzierung von Sprachkursen gesichert

Kurzfassung: Finanzierung von Sprachkursen gesichertESF-BAMF-Programm wird bis Ende 2014 fortgesetzt - BMAS stellt weitere 34 Millionen Euro zur VerfügungDas Interesse an den vom Bundesamt für Migration und Flü ...
[Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - 30.04.2014] Finanzierung von Sprachkursen gesichert

ESF-BAMF-Programm wird bis Ende 2014 fortgesetzt - BMAS stellt weitere 34 Millionen Euro zur Verfügung
Das Interesse an den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) angebotenen berufsbezogenen Sprachkursen ist ungebrochen. Obwohl das Programm noch aus der alten ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 stammt und ursprünglich bereits Ende Dezember 2013 ausgelaufen wäre, wird es auch 2014 fortgesetzt. Für das Programm standen ursprünglich 230 Millionen Euro zur Verfügung. Um die Fortsetzung zu ermöglichen, hatte das BMAS zum Ende des Jahres 2013 das Programm bereits um zusätzlich 47 Millionen Euro ESF-Mittel aufgestockt. Nun ist es dem BMAS durch intensive Bemühungen gelungen, noch einmal zusätzliche ESF-Mittel in Höhe von rund 34 Millionen Euro für die Fortführung des Programms bis zum 31. Dezember 2014 bereitzustellen.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles:
"Das ESF-BAMF-Programm ist eine wichtige Säule bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt. Ich freue mich deshalb sehr, dass in diesem Jahr nun weitere Kurse zur berufsbezogenen Sprachförderung angeboten werden und dadurch Förderstrukturen erhalten bleiben können."
Bis Ende März 2014 hatten insgesamt 121.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen der bundesweit etwa 6.400 angebotenen Kurse begonnen. Dabei handelt es sich überwiegend um arbeitssuchende Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher des SGB II und SGB III mit Migrationshintergrund. Aufgrund der starken Inanspruchnahme des Angebots im letzten Jahr und der Nachfrage auch in diesem Jahr war ein Bewilligungsstopp für Neuanträge zum 1. April 2014 erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass ESF-Mittel immer begrenzt zur Verfügung stehen, grundsätzlich nur vorübergehend fließen und stets abhängig von Förderperioden sind.
Durch die nun gefundene Lösung wird ein gleitender Übergang in die neue Förderperiode gewährleistet. Allerdings ist das zur Verfügung stehende Mittelvolumen begrenzt. Nicht alle Wünsche werden bedient werden können. Um sicherzustellen, dass die zusätzlichen Finanzmittel für Kursdurchführungen bis Ende 2014 reichen, ist eine finanztechnische Steuerung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) notwendig. Ein ESF-finanziertes Nachfolgeprogramm wird es ab 2015 geben.

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