Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen sprunghaft gestiegen - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater

Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen sprunghaft gestiegen - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Kurzfassung: Die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung habe sich im ersten Quartal 2014 verdreifacht, berichtet Zeit Online. Insgesamt sei die Zahl auf knapp 13.000 Selbstanzeigen gestiegen.
Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen sprunghaft gestiegen - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 29.04.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html führen aus: Zeit Online bezieht sich dabei auf Recherchen der Süddeutschen Zeitung. Demnach hätten Steuerhinterzieher in den ersten drei Monaten 2014 knapp 13.000 Mal zum Mittel der strafbefreienden Selbstanzeige gegriffen. Das sind etwa drei Mal so viele wie im Vorjahreszeitraum. Insgesamt seien 2013 etwa 26.000 Selbstanzeigen bei den Finanzämtern eingegangen.

Mehrere Gründe sind nach Ansicht der Finanzminister für diesen sprunghaften Anstieg verantwortlich. Neben der gescheiterten Selbstanzeige eines Prominenten vor allem das gescheiterte Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz aber auch der zunehmende Druck der Schweizer Banken auf ihre deutschen Kunden, ihre Steuerangelegenheiten in Ordnung zu bringen.

Der Druck auf Steuerhinterzieher wächst in jedem Fall und wird weiter zunehmen. Voraussichtlich Anfang 2015 sollen die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige noch einmal deutlich verschärft werden. Dann wird wahrscheinlich der Zeitraum für die Offenlegung der falschen Steuerangaben von fünf auf zehn Jahre verdoppelt. Auch der Strafzuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung soll drastisch steigen. Offen ist noch die Frage, ob bei hohen hinterzogenen Steuerbeträgen die Straffreiheit bei einer Selbstanzeige abgeschafft wird.

Noch ist die Selbstanzeige der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit. Strafbefreiend wirkt sie aber auch heute schon nur dann, wenn sie vollständig ist und form- und fristgerecht beim zuständigen Finanzamt eingereicht wird - und zwar bevor der Fiskus Ermittlungen aufgenommen hat. Ohne die kompetente Unterstützung eines im Steuerrecht versierten Rechtsanwalts ist das für den Laien allerdings kaum zu realisieren. Denn schon kleinste Formfehler können dazu führen, dass die Straffreiheit trotz der eingereichten Selbstanzeige nicht eintritt.

In den meisten Fällen entfaltete eine Selbstanzeige aber bisher ihre strafbefreiende Wirkung. Wer diesen Weg gehen und beim Finanzamt reinen Tisch machen möchte, sollte damit nicht mehr lange zögern. Denn einfacher wird die Selbstanzeige in Zukunft nicht werden. Zu beachten ist auch, dass Steuerhinterziehung nicht erst bei hohen Beträgen beginnt.

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