IKB will Teile eines Gutachtens schwärzen

Kurzfassung: IKB will Teile eines Gutachtens schwärzenUntersuchung über mögliche Pflichtverletzungen bei der Mittelstandsbank / Klagewelle ehemaliger Aktionäre drohtDie IKB will nach Informationen von manager ...
[manager magazin Verlagsgesellschaft - 14.04.2014] IKB will Teile eines Gutachtens schwärzen

Untersuchung über mögliche Pflichtverletzungen bei der Mittelstandsbank / Klagewelle ehemaliger Aktionäre droht
Die IKB will nach Informationen von manager magazin online bestimmte Passagen eines Gutachtens unkenntlich machen, das Licht in die unheilvolle Vergangenheit der Mittelstandsbank bringen und Schadensersatzklagen vorantreiben könnte. Konkret geht es um den 1800 Seiten starken Bericht der Krefelder Wirtschaftsprüferfirma Treuhand-Niederrhein, der Insidern zufolge seit Ende Februar bei der IKB liegt.
Sechs Jahre lang hatten Prüfer Harald Ring und seine Kollegen untersucht, ob und inwieweit frühere Vorstände und Aufsichtsräte die IKB durch Pflichtverletzungen in die Existenzkrise gestürzt hatten; etwa indem sie bei Investments für sich und Zweckgesellschaften wie Rhineland Funding blindlings den Bonitätsurteilen der Ratingagenturen vertrauten.
Bei der Sonderprüfung, die die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) durchgesetzt hatte, musste Ring auch mit dem Widerstand des heutigen IKB-Eigentümers Lone Star kämpfen. Der texanische Finanzinvestor hatte die Prüfung zunächst abgesetzt. Erst per Gerichtsverfahren konnte die DSW erstreiten, dass die Prüfung fortgesetzt wurde. Dabei stießen die Prüfer offenbar auf Ungereimtheiten, die der IKB unangenehm sind - denn nach Informationen von manager magazin online will die Bank jetzt beim Düsseldorfer Landgericht das sogenannte Schwärzungsverfahren beantragen.
Möglich macht das Paragraf 145 Aktiengesetz. Demnach kann der Vorstand beantragen, "dass bestimmte Tatsachen nicht in den Bericht aufgenommen werden, wenn überwiegende Belange der Gesellschaft dies gebieten und sie zur Darlegung der Unredlichkeiten oder groben Verletzungen nicht unerlässlich sind."
Überzeugt die Bank, die auf Anfrage einen Kommentar ablehnt, die Richter von der Notwendigkeit einer Schwärzung, kann sie loslegen. Lehnt das Gericht den Antrag dagegen ab, und legt die IKB keinen Einspruch ein, wird der Bericht ins Handelsregister eingetragen und den Aktionären zugänglich gemacht. Dann könnte bis zur Hauptversammlung am 4. September 2014 eine Klagewelle anrollen - angestoßen von damaligen Aktionären gegen die IKB und theoretisch auch von der heutigen Führung gegen ihre Vorgänger. Letzteres ist allerdings nicht sehr wahrscheinlich. Schließlich will Lone Star die IKB rasch loswerden.
Der vollständige Text ist abrufbar unter:
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/banken/a-964249.html

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