09.04.2014 14:47 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat

Vertretung des Bundespräsidenten

Kurzfassung: Vertretung des BundespräsidentenBundesratspräsident Stephan Weil vertritt am 12. und 13. April sowie vom 15. bis 17. April 2014 Bundespräsident Joachim Gauck. Am 11. und 14. April 2014 übernehmen ...
[Bundesrat - 09.04.2014] Vertretung des Bundespräsidenten

Bundesratspräsident Stephan Weil vertritt am 12. und 13. April sowie vom 15. bis 17. April 2014 Bundespräsident Joachim Gauck. Am 11. und 14. April 2014 übernehmen die beiden Vizepräsidenten des Bundesrates, die Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann und Volker Bouffier, wechselseitig die Vertretung, da Präsident Weil wegen Terminkollisionen die Aufgaben in dieser Zeit nicht wahrnehmen kann.
Artikel 57 des Grundgesetzes sieht vor, dass der Präsident des Bundesrates die Befugnisse des Bundespräsidenten wahrnimmt, wenn dieser verhindert ist.

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Bundesrat Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan.Durch den Bundesrat sind die Länder unmittelbar an der Willensbildung des Bundes beteiligt und wirken dadurch in die Politik des Bundes hinein.Andererseits macht sich der Bund durch den Bundesrat die politischen und verwaltungsmäßigen Erfahrungen der Länder zunutze und wirkt mit Zustimmung des Bundesrates durch Gesetze, Rechtsverordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und indirekt durch Regelungen der Europäischen Union in den Bereich der Länder hinein.So ist der Bundesrat die Bundeskammer der Länder, gleichzeitig aber auch die Länderkammer des Bundes. Bei der engen Verflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern - sie ist viel enger als zum Beispiel in den USA - ist eine solche "Mittlerfunktion" besonders wichtig.Der Bundesrat hat dabei die Belange der Länder zu wahren, gleichzeitig aber auch die Bedürfnisse des Gesamtstaates zu beachten.Wer im Bundesrat mitentscheidet, der kann das "Bundesinteresse" nie ohne das "Länderinteresse" und das "Länderinteresse" nie ohne "Bundesinteresse" sehen.Durch das Bundesorgan Bundesrat, das von den Regierungen der Länder gebildet wird, sind die Gliedstaaten also sehr eng in das politische Handeln und Unterlassen des Gesamtstaates einbezogen. Sie sind nicht nur "Befehlsempfänger", sondern sie entscheiden mit.
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