Frankreich: Unbegleitete Kinder an Grenzen in Haft

Kurzfassung: Frankreich: Unbegleitete Kinder an Grenzen in HaftPro Jahr 500 Kinder in Transitzonen in Gewahrsam(Paris) - Frankreich hält an seinen Grenzen jedes Jahr bis zu 500 Kinder, die alleine im Land ankomme ...
[Human Rights Watch Deutschland - 08.04.2014] Frankreich: Unbegleitete Kinder an Grenzen in Haft

Pro Jahr 500 Kinder in Transitzonen in Gewahrsam
(Paris) - Frankreich hält an seinen Grenzen jedes Jahr bis zu 500 Kinder, die alleine im Land ankommen, in Transitzonen fest. Dort wird ihnen angemessener Schutz und das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren vorenthalten, was anderen unbegleiteten Kindern auf französischem Boden gewährt wird, so Human Rights Watch. Jedes unbegleitete Kind, das in Frankreich ankommt, soll im Land aufgenommen, untergebracht und betreut werden, solange bis über seinen Einwanderungsantrag entschieden ist.
Nach französischem Recht können unbegleitete Kinder, die ohne Eltern oder Vormund an einem Flug- oder Seehafen ankommen, bis zu 20 Tage in einer der mehr als 50 Transitzonen festgehalten werden. In dieser Zeit sind sie nach Auslegung der Regierung nicht in das Land eingereist. Durch diese juristische Fiktion kann die französische Regierung Kindern in den Transitzonen das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren vorenthalten, das andere unbegleitete Kinder in Frankreich genießen. Trotz eines Gerichtsurteils von 2009, wonach sich Kinder in den Transitzonen faktisch im Land befinden, hat Frankreich an dieser Praxis nichts geändert.
"Frankreich setzt mit einer Lücke in der Gesetzgebung die Rechte von Kindern aufs Spiel", so Alice Farmer, Kinderrechtsexpertin von Human Rights Watch. "Die Kinder sind geografisch gesehen in Frankreich, vor dem Gesetz sind sie es aber nicht, und durch diesen juristischen Dreh wird den Kindern die Gewährung von Schutz versagt."
Neue Untersuchungen von Human Rights Watch zu dem Bericht "Lost in Transit" aus dem Jahr 2009 zeigen, dass Kinder durch Frankreichs Festhalten an dieser ungewöhnlichen gesetzlichen Regelung dem Risiko ausgesetzt sind, dass ihre Asylanträge nicht angemessen berücksichtigt werden oder ihre Abschiebung unzulässigerweise beschleunigt wird.
Zur Aktualisierung des Berichts von 2009 war Human Rights Watch im Januar und Februar 2014 wieder in den Transitzonen auf den Flughäfen Roissy Charles de Gaulle und Orly, befragte elf dort festgehaltene Migranten, von denen drei unbegleitete Minderjährige waren, und verfolgte die Gerichtsverhandlungen von drei weiteren. Human Rights Watch sprach außerdem mit 22 Regierungsvertretern etwa aus dem Innenministerium, der Grenzpolizei und des Flüchtlingsamtes und zog Fachleute von Nichtregierungsorganisationen und aus der Wissenschaft zurate.
Angesichts der negativen Auswirkungen der Haft auf die psychische Verfassung der Kinder soll die Inhaftierung von Kindern nur als letztes Mittel angewendet werden, so Experten. Kinder, die in den Transitzonen, darunter am Flughafen Roissy, Frankreichs größter Transitzone, festgehalten werden, unterliegen verkürzten Verfahrensfristen und müssen mit einem beschleunigten Asylverfahren rechnen. Bisweilen befinden sie sich - entgegen internationalen Standards - zusammen mit nicht verwandten Erwachsenen in Haft und sind dadurch Ausbeutung und Missbrauch ausgesetzt. Unbegleitete Kinder, die sich bereits "in" Frankreich befinden, werden nicht in Haft genommen und haben das Recht auf eine vollständige Anhörung.
Im Jahr 2009 entschied der Kassationshof, Frankreichs Oberstes Zivil- und Strafgericht, dass "ein Kind, das in der Transitzone des Flughafens Roissy Charles de Gaulle festgehalten wird, sich de facto auf französischem Boden befindet" und machte damit jegliche gesetzliche Grundlage für eine Unterscheidung zwischen diesen beiden Gruppen hinfällig. Allerdings muss Frankreich dieses Urteil noch anerkennen, indem es seine Politik ändert.
Die Zahl der unbegleiteten Kinder, die jedes Jahr nach Frankreich kommen, ist von rund 1.000 im Jahr 2008 auf etwa 500 gesunken. Nachdem 2009 der erste Human Rights Watch-Bericht veröffentlicht wurde, hat Frankreich im Haftbereich des Flughafens Roissy mit EU-Unterstützung eine eigene Zone für Kinder eingerichtet. Sie ist jedoch zu klein, um alle in Haft genommenen, unbegleiteten Kinder aufnehmen zu können. Mehr als die Hälfte der Kinder befand sich 2013 in mindestens einem Fall zusammen mit Erwachsenen in Gewahrsam.
Erreichtein unbegleitetes Kind eine Grenzübergangsstelle, ist die Grenzpolizei verpflichtet, die Staatsanwaltschaft zu informieren. Die Staatsanwaltschaft weist dem Kind dann einen Betreuer, einen sogenannten Ad-hoc-Verwalter zu, der ihm in der Transitzone zur Seite steht. Dennoch hat die Polizei die Möglichkeit, Druck auf diese Kinder auszuüben und sie Papiere unterzeichnen zu lassen, bevor sie ihren Ad-hoc-Verwalter treffen, der sie über ihre Rechte und die zu durchlaufenden Verfahren informiert.
Den Ad-hoc-Verwaltern, bei denen es sich in der Regel um Ehrenamtliche handelt, stehen sehr begrenzte Mittel zur Verfügung, um den Kindern die notwendige Unterstützung bei komplexen Verfahren, einschließlich ihres Antrags auf Einwanderung und der Feststellung ihres Alters, zukommen zu lassen. In Transitzonen auf kleineren Flughäfen wie in Marseille oder Lyon erhalten Kinder mitunter überhaupt keine Unterstützung.
Die Regierung lässt bei Personen, die sich selbst als Kinder bezeichnen, Altersfeststellungen durchführen, bevor ein Ad-hoc-Verwalter zugewiesen wird, sodass die Kinder auf sich allein gestellt sind. Laut UN-Kinderrechtskonvention hat jede Person, die angibt, ein Kind zu sein, das Recht, umgehend einen Vormund zugewiesen zu bekommen, der das Kind bei der Bewältigung komplexer Verfahren wie der Altersfeststellung unterstützt. Frankreich erlaubt bei der Altersfeststellung keine Revision, das heißt, dass ein Kind, das fälschlicherweise als Erwachsener eingestuft wurde, ohne angemessenes Verfahren abgeschoben werden kann.
Nach französischem Recht werden unbegleitete, asylsuchende Kinder in den Transitzonen einem beschleunigten Verfahren unterzogen, bei dem ihnen ihre vollen Rechte vorenthalten werden. In den Transitzonen müssen Erwachsene wie Kinder, bevor überhaupt eine vollständige Anhörung erfolgt, beweisen, dass ihr Antrag nicht "offensichtlich unbegründet" ist. Die kurzen Fristen, der fehlende Zugang zu Anwälten und die Komplexität des vom Französischen Amt für den Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen (Office Français de Protection des Réfugiés et Apatrides, OFPRA) durchgeführten Verfahrens machen es den von der Reise erschöpften Kinder faktisch unmöglich, ihren Antrag vernünftig vorzubereiten.
Gemäß der völkerrechtlichen Verpflichtungen darf Frankreich unbegleitete Kinder etwa wegen eines als "offensichtlich unbegründet" erachteten Antrags keinem beschleunigten Asylverfahren unterziehen. Dadurch soll sichergestellt sein, dass bei der Entscheidung darüber, ob das Kind im Land bleiben kann, das Wohl des Kindes an erster Stelle steht.
Frankreich soll die Inhaftierung von Kindern in Transitzonen umgehend einstellen, so Human Rights Watch. Erreicht ein unbegleitetes Kind die Grenze, soll Frankreich es aufnehmen und dann den aufenthaltsrechtlichen Status des Kindes und gegebenenfalls sein Alter mittels multidisziplinärer Tests klären. Alle asylsuchenden Kinder sollen ohne vorheriges Schnellverfahren direkten Zugang zu einer vollständigen Anhörung erhalten.
Solange es Transitzonen gibt, soll Frankreich sicherstellen, dass den Ad-hoc-Verwaltern adäquate Mittel zur Verfügung stehen, damit diese die Kinder effektiv unterstützen können. Den Kindern soll gleich bei ihrer Ankunft und bevor sie sich einer Altersfeststellung oder anderen Verfahren unterziehen müssen, ein Vormund zugewiesen werden.
"Es gibt keinen Grund, dass unbegleitete Kinder in den Transitzonen rechtlich anders behandelt werden als unbegleitete Kinder auf französischem Boden", so Farmer. "Man soll diese Kinder behandeln, als befänden sie sich in Frankreich. Ihnen soll das uneingeschränkte Recht auf ein angemessenes Asylverfahren zuteil werden, anstatt sie in Haft zu nehmen und ihnen nur ein Minimum der Rechte, auf die sie Anspruch haben, zuzugestehen."
Weitere Human-Rights-Watch-Berichte zu Frankreich finden Sie unter: http://www.hrw.org/europecentral-asia/france

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