Radikaler Abbau der Rechte der Patienten durch die AOK Hessen!

Kurzfassung: Radikaler Abbau der Rechte der Patienten durch die AOK Hessen!Die AOK Hessen hat eine Ausschreibung für die Versorgung der Krebspatienten mit Zytostatika vorgenommen. Damit wurden 12 Apotheker in Hes ...
[Bürger Initiative Gesundheit e.V. - 14.03.2014] Radikaler Abbau der Rechte der Patienten durch die AOK Hessen!

Die AOK Hessen hat eine Ausschreibung für die Versorgung der Krebspatienten mit Zytostatika vorgenommen. Damit wurden 12 Apotheker in Hessen in Selektivverträge für die medikamentöse Versorgung dieser Patienten eingebunden.
Das Recht auf die freie Wahl der Apotheke für die Versicherten und Patienten wird somit erheblich eingeschränkt. Die wohnortnahe Versorgung wird in der Regel zerstört und dies zu Lasten einer scheinbaren wirtschaftlichen Verbesserung.
Der Preis der Zytostatika wird sicherlich durch die Ausschreibungen kurzfristig abgesenkt, dafür wird die Qualität der Versorgung der an Krebs erkrankten Kunden der AOK jedoch schlechter. Kurzfristige Therapieanpassungen am Tage der Behandlung und Sofortlieferungen werden unmöglich.
Der Hintergrund ist die Lieferung der Medikamente durch eine weit vom Wohnort des Patienten liegende Apotheke, zum Beispiel aus Aschaffenburg in Bayern. Die bestehende Basis des Vertrauens zwischen der bisher vom Patienten genutzten und ausgewählten Apotheke wird auf dem Altar der Preissenkung geopfert.
Noch schlimmer ist die zwangläufige Zerstörung der Feinabstimmung zwischen dem Apotheker vor Ort und dem Mediziner des Vertrauens des Patienten und somit eine qualitätsgesicherte Versorgung.
Durch formalistischen Druck der AOK soll der Patient über den verordnenden Arzt dazu bewegt werden, sich für die Ausschreibungs-Apotheke der AOK zu entscheiden.
Der Präsident der Bürgerinitiative Gesundheit e.V., Wolfram-Arnim Candidus fordert die Ärzteschaft und die Apotheker dazu auf, sich nachhaltig gegen die Zerschlagung der wohnortnahen, gesicherten Versorgung der Patienten durch die Vertragsgestaltungen der AOK zu wehren.
Das fundamentale Recht des Patienten auf die freie Wahl seines Arztes, seines Apothekers, seiner Krankenkasse darf nicht durch ein unsachliches Kostenmanagement der AOK zerstört werden.
Erst recht aber nicht durch Erpressungsmethoden der AOK. Uns ist bekannt, dass Apotheker ohne Liefervertrag, die auf den Wunsch des Patienten diesen mit Zytostatika beliefert haben von der AOK die Zahlung verweigert wird.
Candidus fordert die politischen Mandatsträger in Hessen und im Bund zu handeln auf.
Der Mensch muss im Vordergrund der Versorgung/Behandlung/ Betreuung stehen und nicht der ökonomische und bürokratische Wahnsinn von Versicherungsfachleuten und Mathematikern.
Candidus fordert dass die gesetzlichen Krankenkassen dahin zurückgeführt werden, dass die essentiellen Patientenrechte wieder hergestellt werden.
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