Der Entwurf des Korruptionsgesetzes für Berufsgruppen des Gesundheitswesens verursacht Verleumdung!

Kurzfassung: Der Entwurf des Korruptionsgesetzes für Berufsgruppen des Gesundheitswesens verursacht Verleumdung!Die Überlegungen der politischen Mandatsträger in den letzten Legislaturperioden enden immer wiede ...
[Bürger Initiative Gesundheit e.V. - 10.02.2015] Der Entwurf des Korruptionsgesetzes für Berufsgruppen des Gesundheitswesens verursacht Verleumdung!

Die Überlegungen der politischen Mandatsträger in den letzten Legislaturperioden enden immer wieder in der Unterstellung als würden in dem über 300 Milliarden Euro Gesundheitsmarkt riesige Summen zur Korruption eingesetzt.
Dazu gibt es aber keinerlei statistische Daten und geprüfte Untersuchungen von neutral agierenden Institutionen. Immer wieder wird an Einzelfällen der visionäre, nur in seltenen Fällen tatsächliche erwiesene Generalverdacht, von der Politik und den Krankenkassen geschürt.
Dabei ist das Vorhaben für dieses gesetzgebende Verfahren erneut voll im Sinne einer nicht nachhaltigen Politik. Der bereits bestehende Kontroll- und Leistungsdruck der gesetzlichen Krankenkassen auf alle Berufsgruppen und Institutionen würde nochmals gestärkt. Jede Verordnung, Behandlung, jeder Betreuungsaufwand, für den einzelnen Patienten oder für Gruppen von Patienten kann von den Krankenkassen willkürlich als Vorwand genutzt werden um die Staatsanwaltschaft einzuschalten.
Den Klage- und aufstiegswilligen Staatsanwälten werden auf Kosten der Qualität der Versorgung der Bürger alle Möglichkeiten zur Betätigung gegeben.
Nicht nur Budgets und Regressandrohungen sondern dann auch noch die Androhung von strafrechtlichen Maßnahmen werden das Gesundheitswesen insgesamt zu einem Moloch der "Rationierung von Leistungen für die Bürger/Versicherten/Patienten" umgestalten.
Als Reaktion darauf werden sich Teile der Berufsgruppen und Institutionen vom deutschen Markt verabschieden und sich entweder in andere Aufgabenstellungen begeben oder das Ausland bevorzugen. Eine Ausdünnung der Versorgung in allen Bereichen Deutschlands wird die Folge sein. Aber auch dies ist wohl ganz im Sinne der Politik und der Krankenkassen. Denn dort wo nicht behandelt wird, fallen auch keine Kosten an.
Dieses Verhalten der Politik verstößt zwar gegen die Gesetze in Deutschland, ist aber nicht als Korruption fassbar.
Von Nachteil ist auch, dass es keine Klagemöglichkeit oder Regresse gegen nicht nachhaltige und schädliche Politik gibt.
Fazit der Bürger Initiative Gesundheit e.V.:
Dieses Gesetzesvorhaben treibt einen Keil in die bestehende Vertrauensbasis zwischen den Berufsgruppen der Versorgung und den vielfältigen Schichten der Bürger/Versicherten/Patienten. Es baut Vertrauen ab, steigert Misstrauen und die Kosten und senkt die Qualität. Anstatt dass die Politik sinnvollerweise ein Entlass Management mit Kooperationen und eine notwendige Vernetzung der Berufsgruppen und Institutionen fordert, wird dieser wichtige Tatbestand durch das Gesetzesvorhaben konterkariert.
Das ohnehin schon eingeschränkte Wahlrecht der Patienten auf eine individuelle Versorgung durch Zytostatika Ausschreibungen wird nach der Implementierung des Korruptionsgesetzes durch das Antragsrecht der Kassen überhaupt nicht mehr möglich sein.
Der mit dem Korruptionsgesetz verbundene personelle und finanzielle Aufwand steht in keinem Verhältnis zur vorhandenen Korruption in Deutschland im Gesundheitswesen. Es baut erneut vorhandene Ressourcen vernichtet ab, die dringend für die Versorgung zur Verfügung stehen müssen.
Es gilt zu verhindern, dass die gesetzlichen Krankenkassen mit Duldung der nicht nachhaltig agierenden Politiker zum Scharfrichter oder Verleumder für jede Person oder Institution in der Versorgung im Gesundheitswesen werden.

Wolfram - Arnim Candidus
Präsident
Bürger Initiative Gesundheit e.V.
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