Anleger des MPC Indien I haben möglicherweise Schadensersatzansprüche - Kapitalmarktrecht

Anleger des MPC Indien I haben möglicherweise Schadensersatzansprüche - Kapitalmarktrecht
Kurzfassung: Anlegern des MPC Sachwert Rendite Fonds Indien I stehen unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung oder fehlerhaften Prospekten zu.
Anleger des MPC Indien I haben möglicherweise Schadensersatzansprüche - Kapitalmarktrecht GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 30.01.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der MPC Sachwert Rendite Fonds Indien I wurde im Jahr 2007 aufgelegt. Bei diesem handelt sich um einen Projektentwicklungsfonds der am indischen Immobilienmarkt, mit dem Ziel 3.400 Appartementeinheiten zu errichten und zu verkaufen, teilnehmen sollte. Gemeinsam mit indischen Projektentwicklern sollte dies an drei Standorten in Indien geschehen. Letzten Endes wurde jedoch bis heute keines der geplanten Projekte fertiggestellt.

Der MPC Sachwert Rendite Fonds Indien I war von Anfang an auf eine kurze Laufzeit ausgelegt und sollte ursprünglich bereits Ende des Jahres 2011 wieder aufgelöst werden. Anleger sollen mit einer versprochen Rendite von bis zu 10,6% angelockt worden sein. Allem Anschein nach wurden die Gewinne jedoch nicht erwirtschaftet. Bis heute sollen die Investoren keine einzige Ausschüttung erhalten haben.

Die Mindestanlage in den MPC Sachwert Rendite Fonds Indien I lag im Jahr 2007 bei 10.000,00EUR zzgl. eines Agios in Höhe von 3,5%. Die Probleme des Fonds können für Anleger weitreichende Konsequenzen haben. Neben der Rückforderung von erfolgten Ausschüttungen droht den Anlegern vor allem der Totalverlust ihrer Anlagesumme.

Betroffene sollten jedoch nicht tatenlos zusehen und das investierte Geld abschreiben. Unter Umständen stehen ihnen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zu. Dies wäre unter anderem dann der Fall, wenn der Berater die Kunden nicht anleger- und objektgerecht beraten hat. Im Zuge der Beratung muss der potenzielle Anleger über alle die Investition betreffenden Umstände aufgeklärt werden. Zudem muss die persönliche Situation des Anlegers, insbesondere seine Anlageziele und der Wissenstand, berücksichtigt werden.

Das Landgericht Hamburg (Az. 309 O 5/12) hat bereits entschieden, dass der Prospekt zum Fonds fehlerhaft ist. Auch daraus können sich unter Umständen Schadensersatzansprüche ergeben.

Ein Anwalt kann bei der Geltendmachung etwaiger Ansprüche behilflich sein. Sollten Gläubiger die Verjährung ihrer Ansprüche befürchten, ist es ratsam Rechtsrat bei einem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt einzuholen.

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