Auch Nebenberufler benötogen eine Berufshaftpflichtversicherung

Jeder Tätige eines Gesundheitsberufes bedarf einer Berufshaftpflichtversicherung - auch der Nebenberufler
740x415 Pixel - Dateigröße: 55,54 Kb
Sobald man als Haupt- oder Nebenberufler sein Gewerbe in einem Gesundheits- oder Heilberuf angemeldet hat, sollte man unverzüglich eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Auch, wenn man sie auf den ersten Blick (noch) nicht zu brauchen schein ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr Robert Zellerer

Berufshaftpflichtversicherung1
Forstenrieder Allee 70
81476 München
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
089 74 11 22 33
Fax:
089 74 11 22 39
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/91411

https://www.prmaximus.de/pressefach/berufshaftpflichtversicherung1-pressefach.html
Die Pressemeldung "Jeder Tätige eines Gesundheitsberufes bedarf einer Berufshaftpflichtversicherung - auch der Nebenberufler" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Jeder Tätige eines Gesundheitsberufes bedarf einer Berufshaftpflichtversicherung - auch der Nebenberufler" ist Berufshaftpflichtversicherung1, vertreten durch Robert Zellerer.