GRP Rainer LLP

Tödliche Erkrankung im Endstadium begründet keine Testierunfähigkeit
740x317 Pixel - Dateigröße: 31,03 Kb
Ein Testament, welches ein Todkranker im Endstadium errichtet, ist nicht grundsätzlich unwirksam. Die Testierunfähigkeit kann nur angenommen werden, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/87479

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Tödliche Erkrankung im Endstadium begründet keine Testierunfähigkeit" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Tödliche Erkrankung im Endstadium begründet keine Testierunfähigkeit" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.