03.03.2015 16:32 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von -

?Der Mindestlohn ist eine gute Sache  aber nicht immer für Pflegebedürftige
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(Mynewsdesk) Berlin, 04.02.2015. Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn. Natürlich gilt der festgelegte Stundensatz auch für Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie auch für im Privathaushalt beschäftigte ausländische Betreuungskräfte.

Für osteuropäische Arbeitnehmer und insbesondere Pflege- und Betreuungskräfte ist der Mindestlohn auch sinnvoll, da sie einen ihrer Arbeit angemessenen Lohn erzielen. Auch einem Großteil der zwielichtigen ... ... weiter lesen Quelle
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