[Ambassador Europe Ltd - 21.02.2014] Wem in Deutschland der Führerschein schon mal entzogen wurde, weiß wie umständlich und teuer es ist, ihn wieder zu erlangen. Daran ist nicht zuletzt die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) schuld, die man, wenn es schlecht läuft, mehrmals durchlaufen muss. Dieses Verfahren ist jedoch in England gänzlich unbekannt. Deshalb kann man mit einer in England rechtskräftig wieder erteilten Fahrerlaubnis, also einem englischen Führerschein, legal am deutschen Straßenverkehr teilnehmen.
Ganz so einfach wie es sich zunächst anhört, ist es dann doch nicht. Man kann nicht mal eben in ein Nachbarland fahren und einen neuen Führerschein beantragen. Zu den neuen EU Regelungen gehört auch die sogenannte 185-Tage-Regelung. Die besagt, dass man mindestens 185 Tage in dem Land seinen Wohnsitz gehabt haben muss, in dem man die Wiedererteilung beantragt. Das trifft auch für England zu. Allerdings ist der Nachweis darüber, wie lange man in England war oder ob überhaupt, nicht zu erbringen. In England gibt es keine Meldebehörden.
War man also mal im Besitz einer Fahrerlaubnis, kann man dort jederzeit einen Antrag auf Wiedererteilung stellen. Als Bürger der EU mit einer gültigen Fahrerlaubnis erlangt man nach Beachtung etwaiger Sperren problemlos eine Wiedererteilung seiner Fahrerlaubnis. Da ein Deutscher in der Regel in England kein Fahrverbot hat, steht einer Wiedererteilung nichts im Wege. Dank des sehr liberalen Rechts in England interessiert sich niemand dafür, welche Probleme man mit dem deutschen Führerschein in Deutschland hat.
Für einen
Führerschein ohne MPU wendet man sich am besten an eine darauf spezialisierte Kanzlei. Die Mitarbeiter verstehen deutsch und wickeln das Verfahren professionell und kostengünstig in relativ kurzer Zeit ab.
Über die Legalität gibt es keinen Zweifel. Seit der dritten EU Führerscheinrichtlinie vom 19.1.2013 sind auch englische Führerscheine voll und ganz vom EU Recht abgedeckt.
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