[Bundesrat - 05.07.2013] Doppelte Staatsbürgerschaft zulassen
Die Länder setzen sich in einem heute beschlossenen Gesetzentwurf für die Zulassung der Mehrstaatigkeit in Deutschland ein. Hierzu wollen sie den geltenden Grundsatz aufheben, nach dem Einbürgerungswillige im Fall des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Damit entfiele zudem die Legitimation für die sogenannte Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht.
An die Stelle des geltenden restriktiven Grundsatzes will der Bundesrat eine Regelung setzen, die den Anforderungen einer Einwanderungsgesellschaft besser entspricht.
In einer begleitenden Entschließung stellt er zudem fest, dass das Staatsangehörigkeitsgesetz aus seiner Sicht allgemein dringend reformbedürftig ist. Es seien über die im Gesetzentwurf genannten Änderungen weitere Reformschritte erforderlich, um ein modernes, praktikables und einbürgerungsfreundliches Staatsangehörigkeitsrecht zu gewährleisten.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Bundesrat | Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Internet:
http://www.bundesrat.deTwitter:
www.twitter.com/BundesratDEVerantwortlich: Camilla Linke
Bundesrat

Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.