[Antidiskriminierungsstelle des Bundes - 16.05.2013] Internationaler Tag gegen Homophobie: Antidiskriminierungsstelle des Bundes warnt vor Schwulen- und Lesbenfeindlichkeit
Lüders: Schutz der sexuellen Identität gehört ins Grundgesetz
Vor dem Internationalen Tag gegen Homophobie am 17. Mai fordert die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, sexuelle Vielfalt in Schulen und Jugendeinrichtungen mutiger zu thematisieren: "Lesben- und schwulenfeindliche Beleidigungen und Ausgrenzung dürfen in Schulen, Sportvereinen und in der Familienberatung keinen Platz haben", so Lüders.
Eine Studie der Humboldt-Universität zu Berlin hatte kürzlich bestätigt: Die Worte "schwul" und "lesbisch" zählen an Berliner Schulen zu den Schimpfwörtern, die am häufigsten benutzt werden. Ebenfalls ging aus der Studie hervor, dass Wissen und Umgang mit dem Thema Homosexualität seitens der Schülerinnen und Schüler wie auch des Lehrpersonals unzureichend sind. "Der Schulhof ist hier nur der Spiegel der Gesellschaft", betonte Lüders. Lesben, Schule, Bi-, Trans*- und Intersexuelle seien in unserer Gesellschaft immer noch einer Vielzahl von Diskriminierungen ausgesetzt.
Sexuelle Vielfalt und Homosexualität müssten Querschnittsthemen in den Lehrplänen sein, ergänzte die ADS-Leiterin. Zudem gehöre der Schutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen Identität ausdrücklich in das Grundgesetz. Lüders lobte in diesem Zusammenhang die Aktionspläne gegen Homophobie von Berlin und Nordrhein-Westfalen. Beide Länder haben konkrete und umfangreiche Maßnahmen für Schulen und Hochschulen erarbeitet, die die Sichtbarkeit und Akzeptanz sexueller Minderheiten stärken sollen. Dazu zählen insbesondere das Vorhandensein qualifizierter Ansprechpersonen, die Überarbeitung von Schulbüchern sowie die umfassende Sensibilisierung von Lehrpersonal bereits in der Ausbildung.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
www.antidiskriminerungsstelle.de.
Der Internationale Tag gegen Homophobie geht auf einen Beschluss der Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zurück. Diese hatte am 17. Mai 1990 beschlossen, Homosexualität von der Liste der Krankheiten zu streichen. Der 17. Mai wird seit 2005 als Internationaler Tag gegen Homophobie begangen.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Sebastian Bickerich
Pressesprecher
Glinkastr. 24
10117 Berlin
Tel. 03018-555-1805
Mobil 0175 - 939 8448
sebastian.bickerich@ads.bund.de
www.antidiskriminierungsstelle.de
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes,
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