Unabhängige Kommission der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Sexualisierter Belästigung und Geschlechterdiskriminierung wirksam entgegentreten

Kurzfassung: Unabhängige Kommission der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Sexualisierter Belästigung und Geschlechterdiskriminierung wirksam entgegentretenMehr Schutz vor sexualisierter Belästigung am Arbe ...
[Antidiskriminierungsstelle des Bundes - 10.12.2015] Unabhängige Kommission der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Sexualisierter Belästigung und Geschlechterdiskriminierung wirksam entgegentreten

Mehr Schutz vor sexualisierter Belästigung am Arbeitsplatz, Abbau von Benachteiligungen trans*- und intergeschlechtlicher Menschen und ein effektives Gesetz zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern - das sind die Hauptforderungen der von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingesetzten unabhängigen Kommission "Gleiche Rechte - Gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts".
Die Kommission unter dem Vorsitz von Prof. Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, sowie dem Regierenden Bürgermeister von Berlin a.D., Klaus Wowereit, mahnte vor allem eine Stärkung der Rechte von Betroffenen an. So plädieren die Fachleute mehrheitlich für eine Anhebung der "extrem kurzen" Fristen, innerhalb derer nach einer Diskriminierung Ansprüche auf Entschädigung und Schadenersatz geltend gemacht werden müssen, von zwei auf sechs Monate. Außerdem spricht sich die Kommission mehrheitlich für ein Verbandsklagerecht (Prozessstandschaft) aus, damit anerkannte Verbände für Betroffene den Klageweg beschreiten können. Derzeit müssten Menschen, die gegen Diskriminierung gerichtlich vorgehen wollen, dies in der Regel allein bewältigen.
"Sexualisierte Belästigung ist ein schwerwiegendes Beispiel für eine Diskriminierung wegen des Geschlechts und kein Kavaliersdelikt. Das muss sich vor Gericht auch in der Höhe von Entschädigungen widerspiegeln", sagte Wowereit bei der Vorstellung der Empfehlungen. "Außerdem müssen öffentliche und private Arbeitgeber das Thema zur Chefsache machen. Beschäftigte müssen wissen, an wen Sie sich wenden können, wenn sie Opfer einer Belästigung geworden sind. Nur so können wir ein Klima schaffen, in dem Benachteiligungen keinen Platz haben."
Auch in den deutlichen Entgeltunterschieden zwischen den Geschlechtern sehen die Fachleute mehrheitlich eine Benachteiligung, die einer gesetzlichen Regelung bedarf. "In Deutschland verdienen Frauen durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer, wir zählen damit zu den Schlusslichtern in Europa", sagte Wowereit. "Das liegt zum einen an Rahmenbedingungen wie unzureichender Kinderbetreuung oder steuerlichen Fehlanreizen. Zum anderen liegt es an fehlender Transparenz und einer problematischen Bewertung von Tätigkeiten. Hier muss ein Entgeltgleichheitsgesetz ansetzen - und es muss wirksam sein."
Die Kommission legte darüber hinaus einen besonderen Schwerpunkt auf Benachteiligungserfahrungen trans*- und intergeschlechtlicher Menschen. "Zwangsoperationen intergeschlechtlicher Kinder sind klare Menschenrechtsverletzungen und müssen aufhören. Und bürokratische Hürden bei Geschlechtsangleichungen und bei Namensänderungen sind für transsexuelle Menschen eine Zumutung", sagte Allmendinger.
"Viele Betroffene fühlen sich wehrlos und mit ihren Problemen alleine gelassen. Die Empfehlungen der Kommission zeigen, wie groß der Handlungsbedarf für den Staat, aber auch für die Tarifparteien ist", sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders. "Jetzt geht es darum, sie umzusetzen - dafür zählen wir auf die Unterstützung von Politik und Tarifparteien. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat sich in den letzten fast zehn Jahren bewährt. Die Empfehlungen der Kommission zeigen aber, dass es Überarbeitungsbedarf gibt."
Zu den Kommissionsmitgliedern zählten Fachleute aus der Wirtschaft, den Gewerkschaften, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft. Die unabhängige Kommission wurde im Rahmen des Themenjahres der Antidiskriminierungsstelle "Gleiches Recht. Jedes Geschlecht." einberufen.
Handlungsempfehlungen
1. "Sexualisierte Belästigung in Erwerbsarbeit und Ausbildung"
Die Kommission fordert mehrheitlich, gesetzlich anerkannte Antidiskriminierungsverbände mittels eines Verbandsklagerechts (Prozessstandschaft) in die Lage zu versetzen, Betroffene vor Gericht zu vertreten. Die Kommission kritisiert, dass der Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bei der sexuellen Belästigung auf Beschäftigte beschränkt ist. Somit seien zum Beispiel Studierende nicht gleichermaßen geschützt. Auch seien die Fristen, innerhalb derer Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung geltend gemacht werden müssen, mit zwei Monaten viel zu kurz. Die Frist solle auf mindestens sechs Monate verlängert werden.
Besorgt zeigt sich die Kommission darüber, dass in vielen Betrieben, Behörden und öffentlichen Einrichtungen konkrete Handlungsleitlinien, Zuständigkeiten und Verfahrensregeln fehlten. Leitungen müssten sich klar positionieren, Führungskräfte und Betriebsräte geschult und ein Verhaltenskodex entwickelt werden, der bei Neueinstellungen vorgelegt wird. Zusätzlich empfiehlt die Kommission, eine Ansprechperson zum Thema außerhalb der Personalstelle anzusiedeln, um deren Unabhängigkeit zu wahren. Mehrheitlich spricht sie sich für eine bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes angesiedelte Ombudsstelle aus, die Beschwerden im Bereich der sexuellen Belästigung untersuchen kann.
2. "Diskriminierungsfreier Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt, insbesondere Trans* und Inter*"
Trans*- und intergeschlechtliche Menschen haben nach Angaben der Kommission im gesamten Lebensverlauf mit besonders starken Benachteiligungen zu kämpfen. Das Recht auf Selbstbestimmung der Geschlechtsidentität und der Schutz vor Diskriminierung und Gewalt seien Grund- und Menschenrechte, betonten die Fachleute. Die Politik müsse daher den Rahmen dafür schaffen, dass die Rechte aller Menschen geachtet und geschützt sind.
Die Kommission rät zu einer besseren Förderung von Selbstorganisationen, Projekten und Initiativen sowie Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. Landesgleichstellungsgesetze und das Bundesgleichstellungsgesetz sollten explizit die Belange von trans*- und intergeschlechtlichen Menschen beachten.
Um der deutlichen Ausgrenzung, Stigmatisierung und Benachteiligung inter- und transgeschlechtlicher Menschen insgesamt entgegenzutreten, fordert die Kommission klare rechtliche Änderungen: So unterstützt sie die Forderung des Deutschen Ethikrats speziell für intergeschlechtliche Menschen, eine Kategorie "anderes" in das Personenstandsrecht einzuführen, die in jedem Lebensalter selbstbestimmt gewählt werden dürfe. Medizinisch nicht zwingende Eingriffe und medikamentöse Behandlungen bei Minderjährigen und nicht einwilligungsfähigen Personen, um das Geschlecht zu "verdeutlichen", gehörten ausdrücklich verboten. Für Betroffene müsse ein Entschädigungsfonds eingerichtet werden.
Für transgeschlechtliche Menschen müsse es klare Erleichterungen bei den Möglichkeiten zur Anpassung des Vornamens und des Personenstands geben, so die Kommission. Für einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt brauche es außerdem ein Recht auf eine rückwirkende Änderung des Vornamens z.B. in Ausbildungszeugnissen und Abschlüssen.
3. "Schließen der Entgeltlücke nach Geschlecht"
Die Kommission begrüßt mehrheitlich, dass die Regierungskoalition sich zum Abbau der bestehenden Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen bekannt hat. Ein Entgeltgleichheitsgesetz, wie es in Planung sei, müsse aber Mindestanforderungen erfüllen: Dazu zähle, Betriebe aller Größen in den Geltungsbereich des Gesetzes einzubeziehen. Denn in kleinen und mittleren Betrieben sei der Frauenanteil am größten. Im Koalitionsvertrag ist bisher lediglich festgelegt, dass Betriebe mit mindestens 500 Beschäftigten zu Lageberichten über Entgeltgleichheit verpflichtet werden sollen.
Die Kommission bemerkt, dass Entgeltdiskriminierungen auch aufgrund unterschiedlicher Bewertung von Tätigkeiten geschehen. So würden vorwiegend von Frauen ausgeübte Tätigkeiten häufig unterbewertet. Es sei daher dringend angeraten, bestehende Entgeltsysteme zu überprüfen. Hierzu sollten jedoch nur zertifizierte Verfahren verwendet werden, die transparent und diskriminierungsfrei angelegt sind sowie an frauen- oder männerdominierte Tätigkeiten die gleichen Kriterien anlegen.
Darüber hinaus fordern die Fachleute eine ständige und unabhängige Kommission, die die Zielvorgaben des Gesetzes überwacht und in zweijährlichem Rhythmus über die Ergebnisse berichtet.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. www.antidiskriminierungsstelle.de
Den Bericht der Kommission "Gleiche Rechte - Gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts" finden Sie hier: www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Handlungsempfehlungen_Kommission_Geschlecht.html

Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Sebastian Bickerich
Pressesprecher
Glinkastr. 24
10117 Berlin
Tel. 03018-555-1805
Mobil 0175 - 939 8448
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www.antidiskriminierungsstelle.de
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Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Antidiskriminierungsstelle des Bundes Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
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