[Bundesregierung - 15.05.2013] Bundesregierung erreicht Ziel beim Bürokratieabbau
Mit den beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen senkt die Bundesregierung die Bürokratiekosten für die Wirtschaft seit 2006 um über 12 Milliarden Euro jährlich. Dies geht aus dem Jahresbericht der Bundesregierung zum Thema "Bessere Rechtsetzung 2012" hervor, der heute im Kabinett verabschiedet wurde. Der Koordinator für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, Staatsminister Eckart von Klaeden, sagte dazu: "Das Ziel, die Bürokratiekosten der Wirtschaft um netto 25 Prozent gegenüber 2006 zu senken, wird damit erreicht. Auch der Aufwand der Wirtschaft zur Befolgung neuer Regelungen ist im Jahr 2012 gesunken. Das schafft Spielräume für Wachstum und Beschäftigung. Mit "Besserer Rechtsetzung" unterstützen wir das Ziel eines nachhaltigen Wachstums".
Die Bundesregierung stellt in ihrem neuen Jahresbericht den Stand der Umsetzung des Programms "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" vor. Eine wichtige Maßnahme, die zum Abbau der Bürokratiekosten beiträgt, ist das E-Government Gesetz. Damit kann in Zukunft verstärkt auf elektronischem Weg mit der Verwaltung kommuniziert werden. Für kleine Unternehmen wurden mit dem Micro-Bilanzierungsgesetz zusätzliche Erleichterungen eingeführt. Dies spart Zeit und Kosten für alle Beteiligten. Auch die Abschaffung der Praxisgebühr hat die Arztpraxen und Krankenhäuser von lästigen Dokumentationspflichten befreit.
In Zukunft wird die Bundesregierung die Wirkung und den Aufwand der Gesetze auch im Nachhinein systematisch überprüfen.
Weitere Informationen zum Regierungsprogramm "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" sind unter
www.bundesregierung.de/buerokratieabbau veröffentlicht.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888 / 272 - 0
Telefax: 01888 / 272 - 2555
Mail: InternetPost@bundesregierung.de
URL:
http://www.bundesregierung.de/
Bundesregierung

Das Volk übt die Staatsgewalt in Wahlen aus und hat auch das letzte Wort bei der Kontrolle der wichtigsten Einrichtungen des Staates, den fünf "Verfassungsorganen". Diese sind der Bundestag und der Bundesrat mit gesetzgebenden Aufgaben ("Legislative"), das Bundesverfassungsgericht zur höchsten Rechtsprechung ("Judikative") und schließlich der Bundespräsident und die Bundesregierung, die ausführende Aufgaben übernehmen ("Exekutive"). Die Bundesregierung steuert die politischen und staatlichen Geschäfte. Sie besteht aus dem Bundeskanzler sowie den Bundesministern. Zusammen bilden sie "das Kabinett".